Full text: Gedanken und Erinnerungen. Zweiter Band. (2)

178 Cechsundzwanzigstes Kapitel: Intrigen. 
ist. Man kann ja sagen, daß es für den Frieden nicht förderlich 
ist, wenn Frankreich die Sicherheit hat, daß es unter keinen Um- 
ständen angegriffen wird, es möge thun, was es wolle. Ich würde 
noch heut wie 1867 in der Luxemburger Frage Eurer Majestät 
niemals zureden, einen Krieg um deswillen sofort zu führen, weil 
wahrscheinlich ist, daß der Gegner ihn später besser gerüstet beginnen 
werde; man kann die Wege der göttlichen Vorsehung dazu niemals 
sicher genug im Voraus erkennen. Aber es ist auch nicht nützlich, 
dem Gegner die Sicherheit zu geben, daß man seinen Angriff jeden- 
falls abwarten werde. Deshalb würde ich Münster noch nicht 
tadeln, wenn er in solchem Sinne gelegentlich geredet hätte, und 
die englische Regirung hätte deshalb noch kein Recht gehabt, auf 
außeramtliche Reden eines Botschafters amtliche Schritte zu gründen, 
und sans nous dire gare die andern Mächte zu einer Pression 
auf uns aufzufordern. Ein so ernstes und unfreundliches Ver- 
fahren läßt doch vermuthen, daß die Königin Victoria noch andre 
Gründe gehabt habe, an kriegerische Absichten zu glauben als ge- 
legentliche Gesprächswendungen des Grafen Münster, an die ich 
nicht einmal glaube. Lord Russell hat versichert, daß er jederzeit 
seinen festen Glauben an unfre friedlichen Absichten berichtet habe. 
Dagegen haben alle Ultramontane und ihre Freunde uns heimlich 
und öffentlich in der Presse angeklagt, den Krieg in kurzer Frist 
zu wollen, und der französische Botschafter, der in diesen Kreisen 
lebt, hat die Lügen derselben als sichre Nachrichten nach Paris 
gegeben. Aber auch das würde im Grunde noch nicht hinreichen, 
der Königin Victoria die Zuversicht und das Vertrauen zu den von 
Eurer Majestät selbst dementirten Unwahrheiten zu geben, das Höchst- 
dieselbe noch in dem Briefe vom 20. Juni ausspricht. Ich bin 
mit den Eigenthümlichkeiten der Königin zu wenig bekannt, um 
eine Meinung darüber zu haben, ob es möglich ist, daß die Wen- 
dung, es sei „ein Leichtes nachzuweisen“, etwa nur den Zweck haben 
könnte, eine Uebereilung, die einmal geschehn ist, zu maskiren, an- 
statt sie offen einzugestehn.
	        
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