Full text: Gedanken und Erinnerungen. Zweiter Band. (2)

Gesundheitsbankrott. Herr v. Gruner. 199 
von Gruner in den Kreisen, die 1876 die „Reichsglocke“ prote- 
girten und speisten. 
Nachdem der Redacteur dieses Blattes im Januar 1877 ver- 
urtheilt und ich im März das von Sr. Majestät abgelehnte Ab— 
schiedsgesuch eingereicht hatte, kam es im Juni, während ich mich 
zur Kur in Kissingen befand, im Geschäftswege zu meiner Kenntniß, 
daß Herr von Gruner in das Hausministerium berufen, zugleich 
ohne Gegenzeichnung eines verantwortlichen Ministers zum Wirk- 
lichen Geheimen Rath ernannt sei, und daß Herr von Schleinitz 
an den Curator des „Reichs= und Staats-Anzeigers“ das An- 
sinnen gestellt habe, diese Ernennung in dem amtlichen Blatte zu 
publiciren. 
Ich schrieb darüber unter dem 8. Juni an den Chef der 
Reichskanzlei Geheim-Rath Tiedemann, zur Mittheilung an das 
Staatsministerium: 
„Meiner Ansicht nach ist der amtliche Theil des Reichs- 
und Staats-Anzeigers für solche Veröffentlichungen da, welche be- 
züglich der Reichs= und der Preußischen Staats-Angelegenheiten 
unter Verantwortung des Reichskanzlers resp. des Preußischen 
Staatsministeriums erfolgen. Kommt die Ernennung Gruners ohne 
Weitres in den amtlichen Theil, so kann selbst durch die vorgängige 
Erwähnung der Ueberweisung an das Hausministerium die Prä- 
sumtion nicht entkräftet werden, daß das Staatsministerium die Er- 
nennung Gruners zum Wirkl. Geheimen Rath mit seiner Ver- 
antwortlichkeit deckt. Die öffentliche Meinung und der Landtag 
würden kaum annehmen, daß das Staatsministerium diese Aus- 
zeichnung seines notorischen Gegners gewünscht habe; sie würden 
vielmehr die Wahrheit leicht errathen, daß das Staatsministerium 
bei Hofe nicht das hinreichende Ansehn, bei Sr. Mojestät nicht 
den hinreichenden Einfluß gehabt habe, um diese Ernennung zu 
hindern; man würde auch darüber garnicht zweifelhaft sein, daß 
diese im Staatsanzeiger veröffentlichte Ernennung eine vom Staats- 
ministerium more solito contrasignirte gewesen sei. Der Glaube,
	        
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