200 Sechsundzwanzigstes Kapitel: Intrigen.
daß das Staatsministerium sich im Besitz des von der Verfassung
vorausgesetzten Einflusses auf die Allerhöchsten Entschließungen be-
fände, würde auch dann nicht gefördert werden, wenn etwa die
ungnädige Allerhöchste Randbemerkung und die darauf erfolgte Ant-
wort des Staatsministeriums öffentlich bekannt würden. Man würde
in Versuchung sein, in Betreff von Inhalt und Wirkung Vergleiche
mit dem Vorgange in Frankreich anzustellen, der dort zu dem
jüngsten Ministerwechsel führte.
Ich bin nicht ohne Besorgniß, daß wir in dem Grunerschen
Vorgange nur eine Sonde zu erblicken haben, die von Herrn von
Schleinitz und seinen Rathgebern (nicht von Sr. Majestät dem
Kaiser) angelegt wird, um zu probiren, was man uns bieten kann
und wie hoch wir unfre ministerielle Autorität anschlagen. Meiner
Ansicht nach ist Fügsamkeit gegen diese unberechtigten Einflüsse auf
die Allerhöchsten Entschließungen nicht das Mittel, sie abzuschneiden;
im Gegentheil, sie werden wachsen, und der Conflict, der jetzt ein
blos formaler ist, würde sich auf ungünstigern Feldern und unter
Hineinziehung großer Parteifragen demnächst wiederholen.
Ich könnte mich nach meiner augenblicklichen Lage jeder amt-
lichen Aeußerung enthalten, aber ich habe das Gefühl, daß die für
mich persönlich doch sehr wichtige Frage meines Wiedereintritts in die
Geschäfte auf diesem Wege auch ohne Rücksicht auf meine Gesund-
heit präjudicirt werden würde. Da ich hoffe, daß meine Gesund-
heit sich bessern wird, und da ich für diesen Fall mir gern den
Wiedereintritt in die Geschäfte, so weit er dem Allerhöchsten Willen
entspricht, offen erhalte, so nehme ich ein persönliches Interesse
daran, daß das Ansehn der ministeriellen Stellung hinreichend ge-
wahrt werde, um mir die Wiederaufnahme einer solchen nach meinem
Gewissen möglich zu erhalten.
Die richtige der Logik des ersten Beschlusses entsprechende Er-
ledigung wäre meiner Ansicht nach die Ablehnung der von dem Haus-
minister beantragten Veröffentlichung für den amtlichen Theil des
Staats-Anzeigers. Die amtliche Aufnahme ist vor Mißdeutung in