202 Sechsundzwanzigstes Kapitel: Intrigen.
amtlich bekannt gemacht wird, welche in der Oeffentlichkeit, ungeachtet
der in den Acten verbleibenden Versicherung des Gegentheils, das-
jenige bekundet, was man im constitutionellen Sprachgebrauch Mangel
an Vertrauen des Monarchen zu seinen Ministern zu nennen pflegt.
Dagegen haben Minister natürlich kein andres Hülfsmittel, als
den Rücktritt aus ihrer Stellung. Unzweifelhaft trifft der vorliegende
Fall, soweit er diese Natur hat, mehr mich als meine Collegen.
Die letztern sind von der Reichsglocke und andern Blättern, in
denen die Tendenzen der Herrn von Gruner, von Schleinitz, Graf
Nesselrode, Nathusius-Ludom vertreten wurden, theils garnicht, theils
doch nicht in dem Maße wie ich öffentlich verleumdet worden.
Eine Begnadigung des Herrn von Nathusius, eine Auszeichnung
des Grafen Nesselrode und des Herrn von Gruner grade in der
Zeit, wo die Verleumdungen des Organs dieser Herrn gegen mich
die öffentliche Meinung und die Gerichte beschäftigten, wo der Zu-
sammenhang jener Herrn mit diesen Blättern offenkundig wurde,
enthalten einen Act Königlichen Wohlwollens für Leute, die durch
weiter nichts bekannt sind, als durch ihre Feindschaft gegen die
Regirung und durch öffentliche Verletzung meiner Ehre. Letztre
aber sollte, so lange ich des Königs Diener bin, unter Sr. Majestät
Schutze stehn. Wird mir das Gegentheil dieses Schutzes zu Theil,
so liegt ein persönliches Motiv vor, welches mich viel gebieterischer
aus dem Dienste vertreibt, als die Rücksicht auf meine Gesundheit
es jemals könnte. Diese Entschließungsgründe liegen nur persön-
lich für mich vor, werden aber je nach der Entwicklung der Sache
für die Möglichkeit meines Wiedereintritts in die Geschäfte ent-
scheidend sein. ·
Meinen Herrn Collegen stelle ich ergebenst anheim, im In-
teresse ihrer ministeriellen Zukunft dafür Sorge tragen zu wollen,
daß die amtliche Publication von Gruners Ernennung, wenn Se.
Majestät nicht überhaupt darauf verzichten will, doch in einer Form
stattfinde, aus der die Nichtcontrasignatur zweifellos ersichtlich ist.
Es würde dies in der oben vorgeschlagenen Dreitheilung der Er-