Full text: Gedanken und Erinnerungen. Zweiter Band. (2)

208 Siebenundzwanzigstes Kapitel: Die Ressorts. 
unabhängig sind, nicht ferner als Maßstab für jährliche Zuschläge 
zu benutzen. Wenn auch die durch Auflegung der Grund- und 
Häusersteuer einmal begangene Ungerechtigkeit sich nicht ausgleichen 
ließ, so ist es deshalb doch nicht der Gerechtigkeit entsprechend, sie 
jährlich durch Zuschläge zu wiederholen. Mein letzter College im 
Finanzministerium, Scholz, mit dem ich jederzeit in freundlichen 
Beziehungen gelebt habe, theilte meine Ansicht, hatte jedoch mit 
den parlamentarischen und ministeriellen Schwierigkeiten der Remedur 
zu kämpfen; dagegen war die Streitmacht seiner Räthe ohne Zweifel 
der freiern Bewegung froh, die nach meinem Ausscheiden aus dem 
Staatsministerium eintrat. Eine Forderung, mit der ich Jahre 
lang im Finanzministerium keinen Anklang finden konnte, war 
neben der Selbsteinschätzung die, daß das Einkommen von aus- 
ländischen Werthen höher zu besteuern sei als von deutschen, 
gewissermaßen ein Schutzzoll für deutsche Werthe, und das 
von selbst flüssige höher als das durch Arbeit jährlich neu zu ge- 
winnende. 
Auf dem Gebiete der Landwirthschaft ist der Wegfall des von 
mir angeblich ausgeübten agrarischen Druckes hauptsächlich den 
kranken Schweinen und den Viehseuchen zu Gute gekommen, des- 
gleichen den höhern und niedern Beamten, denen die Aufgabe zu- 
fiel, vor dem Parlamente und dem Lande die Agitationslüge von 
der Vertheuerung der Lebensmittel zu bekämpfen. In der Nach- 
giebigkeit auf diesem Gebiete und in der, nach unangenehmen Er- 
fahrungen im Februar 1891 wieder zurückgenommnen, Erleichterung 
des französischen Verkehrs mit dem Elsaß sehe ich den gemeinschaft- 
lichen Ausdruck der Kampfesscheu, die die Zukunft für etwas mehr 
Bequemlichkeit in der Gegenwart zu opfern bereit ist. Der Zweck, 
wohlfeiles Schweinefleisch zu haben, wird durch laxe Behandlung 
der Ansteckungsgefahr auf die Dauer ebenso wenig gefördert werden, 
wie die Loslösung des Elsaß von Frankreich durch die beifalls- 
bedürftige Weichlichkeit gegen locale Beschwerden und Grenz- 
schwierigkeiten.
	        
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