Full text: Wegweiser durch Bismarcks Gedanken und Erinnerungen. (3)

Denkschrift des Kronprinzen. 127 
sobald sein Verlangen nach Kriegskostenerstattung und Ab- 
tretung eines Landestheils befriedigt sei, es nur wolle, daß die 
Verbannungsdecrete gegen die Häuser Bourbon und Orléans 
aufgehoben würden. Ist dies erreicht, so behalten deutsche 
Truppen Elsaß und Lothringen z. B. bis auf Weiteres besetzt, 
und man überläßt dann genannten fürstlichen Häusern sowohl 
wie auch der französischen Landesvertretung die Regelung 
ihrer eigenen Angelegenheiten. 
Wollte man noch weiter in die inneren Angelegenheiten 
Frankreichs eingreifen wollen, so könnte auf décentralisation 
der Regierung des Landes Gewicht gelegt werden. Die Ein- 
setzung einer provisorischen Regierung könnte zu solchem Zweck 
brauchbarer erscheinen, als ein Verhandeln mit den geschlagenen 
Bonapartes oder den oben zugelassenen Bourbons-Orléans. 
Noch eine andere Maßregel könnte überlegt werden, ob 
nämlich nicht eine ganz in sich selbständige Organisation der 
Provinzen einzuführen wäre, etwa in folgender Art: 
Normandie mit Rouen, 
Bretagne mit Nantes, 
Guienne mit Bordeaux, 
Toulouse, 
Languedoc mit Lyon, 
Bourgogne mit Düjon, 
Lorraine mit Nanc), 
Paris als neutralisirte oder freie Hauptstadt des 
Bundes. 
Den sieben Staaten oder Provinzen bliebe überlassen, sich 
durch ein fécératives Band zu einigen und sich beliebig die 
dynastie zu wählen oder aber sich republicanisch zu organi- 
siren . . . .) 
1) Bemerkung Bismarcks: fließen schnell wieder zusammen. — Die 
Punkte am Schlusse dieses wie am Anfang des folgenden Abschnittes finden 
sich auch im Original.
	        
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