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Die Convention vom 8. Februar 1863. — Preßveroroͤnnng.
Frankfurter Fürstentag. — Cn5wig II.
In die aufregenden parlamentarischen Kämpfe über die
Frage der Heeresreorganisation fiel die Kunde von dem Abschluß
einer preußisch--russischen Convention zu gemeinsamer Politik
gegenüber dem polnischen Aufruhr (15. Capitel: Die Alvens-
lebensche Convention). Ein Sturm der Entrüstung brach
los in den Reihen der Liberalen. Für die Polen zu schwärmen,
war von jeher das Vorrecht des deutschen Philisters gewesen.
Man vergaß nur zu leicht oder wußte es überhaupt nicht,
mit welchem Drucke die polnische Herrschaft auf den durch
das deutsche Schwert eroberten, durch deutsche Cultur zu Civili-
sation und Wohlstand gebrachten Gebieten des Ostens gelastet
hatte, und weinte in echt deutscher Gefühlsseligkeit die Thräne
des Mitleids zu Gunsten des polnischen Volkes, das durch die
eigene Zuchtlosigkeit und durch den Mangel aller staatserhalten-
den Tugenden zu Grunde gegangen war. Der Aufstand der
unter russischer Herrschaft stehenden Polen, der am 1. Januar 1863
zum Ausbruch kam, fand in Preußen bei den Liberalen lebhafte
Theilnahme, weil jede Einbuße Rußlands als ein weiterer
Schritt zum Siege des Liberalismus in Europa betrachtet
wurde. Die Versicherung der Polen, daß dem Aufstande keinerlei
weitere Absicht zu Grunde liege als die, sich gegen die russische
Knutenherrschaft zu wehren, wurde bereitwillig geglaubt; und
doch lag es für den Kenner der Geschichte auf der Hand, daß
der Sieg der russischen Polen den Aufruhr im ganzen Um-