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erwiedern, daß die unter den Ministern vorhanden gewesne 1863
Meinungsverschiedenheit bezüglich des ehrfurchtsvoll beigefügten 20. b.
Adreßentwurfs gestern Abend durch eine Abstimmung geschlichtet
worden war. Die Minister von Bodelschwingh, Graf Lippe
und Graf Eulenburg waren gegen die Botschaft, obschon das
Conseil am Himmelfahrtstage nur aus dem Grunde ausfiel,
weil wir alle darüber einig waren, den Erlaß einer derartigen
Botschaft bei Eurer Majestät zu beantragen. Ich hatte daher
nicht erwartet, daß der Minister des Innern Eurer Majestät
die Sache als eine streitige darstellen würde, nachdem sie gestern
durch Abstimmung entschieden, und ich von dem gesammten
Staatsministerium ermächtigt war, Eure Majestät um die
Vollziehung der Botschaft zu bitten.
Die Botschaft hat keine andre Bedeutung, als vor der
Oeffentlichkeit festzustellen, daß Eure Majestät das Ver—
halten der Minister zu dem Gebot des „Schweigens“ von
Seiten des Kammerpräsidiums billigen. Die Frage der Ver-
tagung oder Schließung ist garnicht darin berührt.
Die Minister waren alle darüber einig, daß diese Bot-
schaft, wenn sie überhaupt ergehn soll, nur bis zum Beschluß
der Kammer über die Adresse an ihrem Platze sei, also nur
bis morgen früh, wo die Adresse ohne Zweifel beschlossen wer-
den wird. Um dem gestrigen Beschlusse des Ministeriums nach-
zukommen, wage ich daher Eurer Majestät die Ausfertigung der
Botschaft allerunterthänigst vorzulegen, mit der ehrfurchtsvollen
Bitte, daß Allerhöchstdieselben das Actenstück lesen, und, wenn
die Einbringung morgen erfolgen soll, allergnädigst vollziehen
wollen. Ich glaube, daß der Brief des Ministers des Innern
Eure Majestät hat vermuthen lassen, daß die Botschaft über die
wichtige Frage der Auflösung oder Schließung entscheiden
solle, was nicht der Fall ist.
v. Bismarck.