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Vorsicht empfehle, da die Sache zu ernst und groß ist, um sich
durch ein Wort zu binden).
W.
Hierbei ein Raisonnement meines Sohnes.
91.
Berlin 1 December 1863.
Eure Majestät
haben die Gnade gehabt mir das Schreiben des Herrn von
Gruner vom 28 v.5“) M. zu schicken, und zu demselben zu be-
bemerken, daß Allerhöchstdero eigner Standpunkt darin wieder-
gegeben sei. Die Ansichten des Herrn von Gruner entspringen
derselben Gesammt-Auffassung wie die der Herrn von Vincke
und von Roggenbach, welche letztre in dem Schreiben Seiner
Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden ihren Ausdruck
fanden. Diese Herrn, indem sie ihre Vorschläge an Eure
Majestät richten, gehn ohne Zweifel von der Voraussetzung
aus, daß Eure Majestät, wenn Allerhöchstdieselben ihrem Rathe
folgen, auch ein andres Ministerium berufen würden. Für
diesen Zweck an sich sind, außerhalb des öffentlichen Lebens,
jetzt wie früher, auch andre Einflüsse in Thätigkeit, denen, frei-
willig oder unfreiwillig, Herr von Schleinitz, mit andern dem
Hofe nahe stehenden Personen, seine Dienste widmet.
Eurer Majestät habe ich bei meinem Eintritt in das Mini-
sterium zu erklären mir erlaubt, daß ich meine Stellung nicht
als constitutioneller Minister in der üblichen Bedeutung des
Wortes, sondern als Eurer Mojestät Diener auffasse, und
Allerhöchstdero Befehle in letzter Instanz auch dann befolge,
wenn dieselben meinen persönlichen Auffassungen nicht entsprechen.
*) Vgl. die Erklärung Bismarcks, Politische Reden II, 217 ff.
*y) Orig.: d.