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Berlin 8 Dezember 1863.
Eurer Majestät
beehre ich mich einen Polizei-Bericht und die gestern be—
fohlne gedruckte Zusammenstellung der auf den Londoner Ver—
trag bezüglichen Actenstücke, nebst den bisher eingegangnen
Telegrammen allerunterthänigst vorzulegen. Unfre Haltung
Irminger'’) gegenüber auch äußerlich mit der Oestreichs in Ueber-
einstimmung zu erhalten scheint nach meinem ehrfurchtsvollen
Dafürhalten zweckmäßig. Die Uebernahme des Ausschuß-
referates"“) durch Sydow ist unbequem, da wir uns dann immer
zuerst und vor Oestreich aussprechen müssen; ich werde ihn,
wenn Eure Mcqjestät es nicht anders befehlen, über diesen Punkt
noch ohne Instruction lassen und die Ausschuß-Resultate von
morgen abwarten, da die nächste Maßregel, die Schreiben nach
Kopenhagen, keine Verzögerung dadurch erleidet.
Der Schlußsatz des Wiener Telegramm's, daß Christian
der IX. auch in Kopenhagen nur vermöge des Londoner Ver-
trages regire, ist nicht ganz richtig; er regirt dort, weil der
rechtmäßige Erbe, der Prinz Friedrich von Hessen, zu seinen
Gunsten entsagt hat?*?“). Durch den Londoner Vertrag ist dieser
an sich ausreichende Rechtstitel nur bestätigt, und dann auf
die Herzogthümer ausgedehnt worden.
v. Bismarck.
*) Admiral Irminger war beauftragt, die Thronbesteigung Chri-
stians IX. in Berlin und Wien zu notificiren; er wurde in Berlin zunächst
nicht in Audienz empfangen und begab sich am 5. von dort nach Wien,
da ihn der Kaiser nach Bismarcks Meinung leichter empfangen konnte,
als der König von Preußen, s. Buchanans Bericht vom 5. Dec. 1863,
Staatsarchiv VI, No. 1242 S. 376. Auch in Wien wurde J. nicht an-
genommen, s. Bloomfields Bericht vom 10. Dec. 1863, Staatsarchiv VI,
No. 1256 S. 393f.
*“) Am Bundestage.
*“) Urkunde vom 9. August 1851, Staatsarchiv III, No. 235 S. 159 f.
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