war die Wiederhohlung des Antrags des Augustenburgers, 1864
den mein Sohn schon mittheilte vor 6 Wochen ungefähr") und 14.4.
den Sie beleuchteten. Der jetzige unterscheidet sich von dem
damaligen dahin:
1) daß der Erbprinz eine Militair Convention à la Coburg
mit Preußen schließen will,
2) etwas dem Aehnliches hinsichtlich seiner einstigen Flotte,
3) Beitritt zum Zoll Verein,
und dies Alles will der Erb Prinz versprechen für den Fall, daß
es gelingen sollte, seine Succession auf der Conferenz anerkannt
zu sehen. «
Niemand soll außer Ihnen und mir von der Sache etwas
erfahren und will der Erbprinz diese seine Verheißungen schrift-
lich uns geben, die Null und Nichtig sind, wenn seine Hoff-
nungen nicht in Erfüllung gehen.
Ich habe erwiedert, daß Etwas dem Aehnliches mir schon
durch meinen Sohn mitgetheilt sei, ich jedoch noch nicht geant-
wortet hätte, wegen der allgemeinen Verhältnisse. Ich fügte
hinzu, daß so annehmbar seine Versprechungen seien, doch eine
Sicherheit, sie in Erfüllung gehen zu lassen, nicht existire, da
der einstige Herzog doch von seinen künftigen Ständen ab-
hängig sein werde, und diese, wie allenthalben unberechenbar
seien. Der Fürst entgegnete, daß der Erbprinz sicher zu sein
glaube, daß dergl. Stipulationen von jeder dortigen Stände-
versammlung acceptirt werden würden; auch wünsche er, daß
wir selbst das Instrument aufsetzen mögten, durch welches der
Erbprinz sich vis à vis von uns binden solle".
Sollte der Fürst L. noch nicht bei Ihnen gewesen sein,
*) Vertrauliches und ostensibles Schreiben des Erbprinzen Friedrich
an den Kronprinzen von Preußen vom 19. Febr. 1864, Janssen und
Samwer S. 705 ff., No. 18 u. 19.
**) Vgl. das Schreiben des Königs an den Kronprinzen vom
16. April bei Janssen und Samwer S. 714 f., Nr. 24.