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anbahnen zur resp. Besitzergreifung, die sich nach und nach aus
der Administrations-Theilung entwickelt hätte. Indessen dies
kann ich auch später so darstellen, wenn die Eigenthumstheilung
wirklich erfolgt, an die ich noch immer nicht glaube, da Oester-
reich zu stark zurückstecken muß, nachdem es sich für Augusten-
burg und gegen Besitznahme, wenn freilich die einseitige, zu
sehr avancirte.
W. — 65.
Mit Bleistift von des Königs Hand:
Es wäre sicher, dem Courier zu befehlen, alle Briefe auch
den (an die)) Königin zurückzubringen, weil ich ihm ausgab,
denselben sogleich am Potsdamler) Bahnhof abzugeben, woraus
er Eile vermuthend diesen Brief vielleicht allein per Post von
Salzburg absenden könnte.
135.
Berlin, den 15ten September 1865
Mit dem heutigen Tage vollziehet sich ein Akt, die Besitz-
ergreifung des Herzogthums Lauenburg, als eine Folge meiner,
von Ihnen mit so großer und ausgezeichneter Umsicht und
Einsicht befolgten Regierung. Preußen hat in den vier Jahren,
seit welchen ich Sie an die Spitze der Staats Regierung berief,
eine Stellung eingenommen, die seiner Geschichte würdig ist
und demselben auch eine fernere glückliche und glorreiche Zu-
kunft verheißt. Um Ihren hohen Verdiensten, denen ich so oft
Gelegenheit hatte, meinen Dank auszusprechen, auch einen
öffentlichen Beweis desselben zu geben, erhebe ich Sie hiermit
*) Ergänzung des Herausgebers.
**) B.-J. VI, 203 f., Gedanken und Erinnerungen II, 22 f., hier
nach dem Original berichtigt.
1865
1. 8
1865
15. 9.