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1577.
2 Mai 66.
Es liegt augenblicklich Folgendes vor:
1. ein der Form nach nicht beglaubigtes Anerbieten aus
Wien zum Abschluß eines Vertrages, nach welchem Se. Mcjestät
unter Ausschluß der Verschmelzung der Herzogthümer mit der
Krone Preußen die Souveränetät der ersteren auf einen Preußi-
schen oder andern Prinzen zu übertragen berechtigt sein soll,
dergestalt, daß die Preußische Krone in dem unmittelbaren Besitz
des Hafens von Kiel, wahrscheinlich auch der Befestigungen von
Düppel und der sonst von Oestreich amtlich angebotenen Vor-
theile verbleiben, unter dem Titel „Kriegskosten“ 25 Millionen
Thaler seitens der Herzogthümer an Oesterreich gezahlt, die
Bundes-Reform in dem Sinne angestrebt würde, daß die
norddeutschen Contingente sich Preußen anzuschließen hätten,
die Süddeutschen einschließlich des Hohenzollernschen Contingents
und die Besatzung von Rastatt ausschließlich zur Disposition
Oestreichs blieben.
2. ein Telegramm aus Florenz, wonach der König Victor
Emanuel den Krieg für unvermeidlich hält und darauf rechnet,
daß Preußen, welches auch der Ursprung der Feindseligkeiten
sein möge, gleichzeitig mit Italien losschlagen werde.
3. eine Depesche des Grafen Goltz, nach welcher der Kaiser
Napoleon den Moment der Verständigung mit Preußen für
gekommen hält und im Falle des Mißlingens derselben sich den
ihm von Oestreich gemachten Anerbietungen nicht glaubt ver-
sagen zu können.
Die Natur der letzteren ist nicht ersichtlich und über die
Basis der etwaigen Verständigungen mit uns beschränkt sich
der Kaiser nach diesem Berichte auf die Andeutung, daß die
Augen Frankreichs nach dem Rhein gerichtet seien.
*) Promemoria für den König von Bismarcks Hand.
1866
2.5.