171. B. 25. 6. 66.
1866 Die Zurückweisung des Adjudanten des Königs von
25.6. Hannover ) mit einem Brief an mich, die Capitulations Bedin-
gungen wahrscheinlich enthaltend — durch General Falkenstein,
ist ganz unzulässig. Ich muß den Inhalt des Briefes vor
10 Uhr morgen früh kennen, weshalb ich anliegendes Telé-
gramm an den Herzog von Coburg senden muß, um dem
König die Möglichkeit zu geben, mir den Inhalt des durch ein
Versehen zurückgewiesenen Briefes sofort thlégraph. von Gotha
aus zugehen zu lassen. Denn sonst kann ich es nicht verant-
worten, den Angriff zu gestatten, da ich die Antwort, die
abgegangen war, nicht erhalten habe. Freilich sieht die
Sendung des Adjudanten nach Eisenach statt nach Gotha nach
Absicht von Verschleppung wegen Vacha') aus. W.
Anlage.
Telegramm
Sr. Majestät des Königs von Preußen.
An den Herzog von Coburg in Gotha.
Durch ein Versehen ist der Adjudant des Königs von
Hannover mit dessen Brief wegen Capitulation an mich nicht
eingegangen, weil er nach Eisenach ging statt nach Gotha. Senden
Sie sogleich einen Offizier an den König mit obigen Worten, und
lasse ich den König ersuchen, mir augenblicklich die Hauptpunkte
seines Schreibens telégraphisch von Gotha aus zuzusenden, aber
so rasch, daß ich vor 10 Uhr Morgens am 26. endscheiden
kann, um welche Zeit die 24 Stunden Bedenkzeit?) abläuft.
sehr eilig zu expediren. Wilhelm.
*) Des Oberstlieutenants Rudorff, vgl. v. Lettow-Vorbeck, Geschichte
des Krieges von 1866, Bd. I, 265 f.
**) D. h. wegen des Vorrückens der Bayern bis Vacha.
*#*) Die Generallieutenant G. v. Alvensleben den Hannoveranern
bewilligt hatte.