1869 wird die Leistung, wenn sie nicht von einheitlichem Zusammen-
72. wirken aller der berufenen Organe mit Eurer Majestät getragen
wird, und wenn Geschäfte, welche regelmäßig erledigt sind, zur
wiederholten Behandlung unter erneutem Dissense der Bethei-
ligten gelangen müssen. Es ist an sich leichter, Entschließungen
zu fassen und auszuführen, als die Richtigkeit derselben über-
zeugend nachzuweisen. Die schwere Hemmung, welche in der
Friction des künstlichen Räderwerks eines constitutionellen
Staates liegt, hat bisher den regelmäßigen Gang der Ge-
schäfte nicht auffällig gestört. Die Aufgabe, über schwierige
Fragen die Uebereinstimmung zwischen Eurer Mcjestät und acht
Ministern herzustellen und, nachdem sie gewonnen, die Fühlung
mit drei parlamentarischen Körperschaften zu erhalten, die
nöthige Rücksicht auf verbündete und fremde Regirungen zu
nehmen, hat bisher annähernd gelöst werden können. Meines
ehrfurchtsvollen Dafürhaltens lag die entscheidende Vorbedin=
gung dieser Lösung in dem Umstande, daß Eure Mojestät bisher
niemals, so lange ich die Ehre habe, in Allerhöchstdero Dienste
zu sein, eine nach Anhörung der Minister gefaßte Entschließung
späterhin wieder in Zweifel gezogen, und daß Eure Majestät für
die Arbeiten eines jeden verantwortlichen Ressorts vor Festlegung
oder Abänderung einer Entschließung jederzeit den von Eurer
Majestät selbst dazu verordneten Rath gehört haben. Wenn in
jüngster Zeit außeramtliche Einflüsse Eurer Majestät Interesse
für einzelne locale Fragen lebhaft anzuregen verstanden haben,
ohne gleichzeitig einer Verantwortlichkeit für die Gesammtheit
der Geschäfte unterworfen zu sein, und wenn auf diesem Wege
Entschließungen, welche Eure Majestät auf Vortrag der Minister
gefaßt und kundgethan haben, modificirt werden und in er-
neuter Verhandlung Wochenlang die Arbeitskraft der Minister
in Anspruch nehmen, so wird dadurch die Geschäftslast der von
Eurer Majestät berufenen Minister über die Möglichkeit der
Leistung gesteigert. Auch die anstrengendste Arbeit hinterläßt