Full text: I. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Kaiser Wilhelm I. und Bismarck. (5)

— 241 — 
Vaterlandes vereinigenden Deutschen Reiches unvergängliche Ver- 
dienste sich erworben hat, zur Bezeugung Unserer Königlichen 
Huld und Wohlgewogenheit ein Denkmal der Ehren, welches 
ihm und den Seinigen zu einer immerwährenden Zierde, zu be- 
ständigem Vorzuge und zu dauernder Erinnerung dessen, was er 
für Uns, Unser Königliches Haus und das gemeinsame Vater- 
land geleistet und erreicht hat, dienen soll, zu stiften, Uns ent- 
schlossen und ihn dazu am 21. März des Jahres 1871 unter 
dem Namen Fürst von Bismarck 
in den erblichen Fürstenstand Unserer Monarchie erhoben haben. 
Indem Wir solches hiermit bestätigen, versetzen und er- 
heben Wir den Leopold Eduard Otto Grafen von Bismarck- 
Schönhausen dergestalt in den Fürstenstand, daß diese fürstliche 
Würde an die Nachfolger in dem Besitze des, durch die unter 
dem 19. Februar dieses Jahres von Uns landesherrlich genehmigte 
und bestätigte Urkunde mit der Herrschaft Schwarzenbeck in 
Unserem Herzogthum Lauenburg errichteten Fideicommisses 
geknüpft, und somit nach der gegenwärtiger Urkunde angehängten 
Folgeordnung auf jeden zur Succession gelangenden, insbesondere 
auch durch Frauen von einem der Söhne abstammenden Be- 
sitzer der Herrschaft Schwarzenbeck, und unter Annahme des 
Wappens und Namens eines 
Fürsten von Bismarck 
sofern er diesen Namen nicht schon führen sollte, übergehen soll. 
Wir verleihen dem nunmehrigen Fürsten von Bismarck, 
sowie dessen Nachfolgern in der Fürstenwürde mit allen Ehren, 
Würden, Rechten und Gerechtigkeiten, wie solche fürstlichen 
Personen zustehen, das Prädikat Durchlaucht. 
Geschehen und gegeben, Berlin, den 23. April 1873, 
im 13. Jahre Unserer Regierung. 
Wilhelm. 
v. Schleinitz. Graf zu Eulenburg. 
Kaiser Wilhelm I und Bismarck. 16 
1873 
4. 9.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.