1874
8. 11.
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Ich habe meine Ansicht, unerkennbar für den Telegraphen, wie
ich glaube, en clair an Bülow telegraphirt.
Meines allerunterthänigsten Dafürhaltens hat es keine
Bedenken, wenn Eure Majestät einem treuen Diener der aller-
höchsten Person die in Frage stehende höchste Auszeichnung.
nach 50jähriger Dienstzeit verleihen, da seine hohe Rangstellung
ihm den Titel ohne Schaden für letztere zu tragen erlaubt,
und derselbe, da keine leibliche Descendenz vorhanden, mit dem
Ableben des Oberst-Kämmerers erlöschen würde. Sollte er
für die Neffen erblich werden, so würde die Frage auf ein
andres Gebiet verlegt werden; aber auch da möchte ich sie
nicht unbedingt verneinen. Sie wird dann mehr eine Ver-
mögensfrage. Ist das Vermögen, welches Graf Redern zu
Fideicommiß dauernd sicherstellen will, fürstlich groß, so wüßte.
ich nicht, warum Eure Majestät nicht Ihre Gnade einem ein-
heimischen Edelmann von guter Familie in ähnlicher Weise
bethätigen sollten, wie früher den Carolath, Pückler, Putbus,
Sulkowski und andern mit Rücksicht auf ihr Vermögen geschehn
ist. Als ausreichende Vermögensunterlage für eine Erhebung,
die wesentlich mit Rücksicht darauf erfolgt, würde ich aber
wenigstens ein jährliches Einkommen von 150000 Thlr. fidei-
commissarisch sichergestellt beanspruchen. Es ist nicht unwahr-
scheinlich, daß das vorhanden ist. Ein neuer Fürst wie Blücher,
wie Hardenberg mag mit weniger bestehn, weil die Motive
der Ernennung andre und öffentlich bekannt sind. Sonst ist
nach heutigen Lebensgewohnheiten das Haupt eines fürstlichen
Hauses mit weniger als 1000000 Thlr. jährlich nicht bequem
situirt, mit demselben Einkommen als Graf aber sehr reich.
Ich möchte danach ehrfurchtsvoll anheimstellen, falls Eure-
Majestät ein Herzensbedürfniß fühlen, dem Jubilar eine Gnade
zu erweisen, (in einem Falle, wo an sich die Ehre des portrait
en pied sonst vollkommen ausreicht) den Jubilar für sich und
seine Descendenz in den Fürstenstand zu erheben und ihm