Full text: I. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Kaiser Wilhelm I. und Bismarck. (5)

1874 
8. 11. 
— 248 — 
Ich habe meine Ansicht, unerkennbar für den Telegraphen, wie 
ich glaube, en clair an Bülow telegraphirt. 
Meines allerunterthänigsten Dafürhaltens hat es keine 
Bedenken, wenn Eure Majestät einem treuen Diener der aller- 
höchsten Person die in Frage stehende höchste Auszeichnung. 
nach 50jähriger Dienstzeit verleihen, da seine hohe Rangstellung 
ihm den Titel ohne Schaden für letztere zu tragen erlaubt, 
und derselbe, da keine leibliche Descendenz vorhanden, mit dem 
Ableben des Oberst-Kämmerers erlöschen würde. Sollte er 
für die Neffen erblich werden, so würde die Frage auf ein 
andres Gebiet verlegt werden; aber auch da möchte ich sie 
nicht unbedingt verneinen. Sie wird dann mehr eine Ver- 
mögensfrage. Ist das Vermögen, welches Graf Redern zu 
Fideicommiß dauernd sicherstellen will, fürstlich groß, so wüßte. 
ich nicht, warum Eure Majestät nicht Ihre Gnade einem ein- 
heimischen Edelmann von guter Familie in ähnlicher Weise 
bethätigen sollten, wie früher den Carolath, Pückler, Putbus, 
Sulkowski und andern mit Rücksicht auf ihr Vermögen geschehn 
ist. Als ausreichende Vermögensunterlage für eine Erhebung, 
die wesentlich mit Rücksicht darauf erfolgt, würde ich aber 
wenigstens ein jährliches Einkommen von 150000 Thlr. fidei- 
commissarisch sichergestellt beanspruchen. Es ist nicht unwahr- 
scheinlich, daß das vorhanden ist. Ein neuer Fürst wie Blücher, 
wie Hardenberg mag mit weniger bestehn, weil die Motive 
der Ernennung andre und öffentlich bekannt sind. Sonst ist 
nach heutigen Lebensgewohnheiten das Haupt eines fürstlichen 
Hauses mit weniger als 1000000 Thlr. jährlich nicht bequem 
situirt, mit demselben Einkommen als Graf aber sehr reich. 
Ich möchte danach ehrfurchtsvoll anheimstellen, falls Eure- 
Majestät ein Herzensbedürfniß fühlen, dem Jubilar eine Gnade 
zu erweisen, (in einem Falle, wo an sich die Ehre des portrait 
en pied sonst vollkommen ausreicht) den Jubilar für sich und 
seine Descendenz in den Fürstenstand zu erheben und ihm
	        
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