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30. 5.
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11. 7.
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Wenn in dieser Sachlage Se. dänische Majestät Selbst
Eurer Majestät gegenüber einen directen begütigenden Schritt
thäte, um jene bedauerliche Demonstration ungeschehn zu
machen, so würde es sich meines ehrfurchtsvollen Dafürhaltens
empfehlen, denselben freundlich entgegenzunehmen. Aber einer
mündlichen Aeußerung des Kronprinzen bei zufälliger Begeg-
nung mit Ihrer Majestät der Kaiserin eine von Allerhöchst-
derselben in Eurer Mcajestät Auftrage verfaßte schriftliche Aus-
lassung folgen zu lassen, würde ich für zu viel halten. Es
würde außerdem ein so weitgehendes Entgegenkommen von
unsern, weder ehrlichen noch discreten Gegnern benutzt werden
können, um die Situation so darzustellen, als ob Eure Moajestät
Allerhöchstsich im Gewissen gedrängt fühlten, irgend etwas in
dieser Sache wieder gut zu machen, während ein solches Ge-
fühl doch nur auf dänischer Seite vorhanden sein kann.
v. Bismarck.
304.
Ems 11. 7. 79.
Sie wissen, daß der F. M. v. Manteuffel bei seiner Ge-
neigtheit die Statthalterschaft von Elsaß-Lothringen zu über-
nehmen, vielerlei Bedingungen wegen seiner Stellung als Feld-
marschall und als solcher seiner Befugnisse über die in jenen
Landen stehenden Truppen machte. Aus den Berathungen
mit dem Kriegs Minister ging eine Instruction hervor, die ich
dem Feldmarschall vorlegen ließ, um sie zu begutachten. Sie
enthielt allerdings nur wenig von den Bestimmungen, die er
verlangt hatte. Ich selbst hatte gegen einige der dem Feld-
marschall nicht eingeräumten Befugnisse — namentlich wegen
directer Befehle an die Truppen, wenn Gefahr im Verzuge
wäre u. s. w. — Einwendungen gemacht, jedoch allerdings aus
den dadurch den commandirenden Generalen zustehenden Be-