1880 durch die Fortdauer meiner Anwesenheit im Dienste sanctioniren
18.5. sollte. Die Besorgniß vor dieser rückläufigen Entwickelung wirkt
lähmend auf meine Kräfte.
Daß ich in solcher Lage mich der Geschäftslast nicht mehr
gewachsen fühle, ist Eurer Majestät seit Jahren bekannt und ins-
besondre seit dem Frühjahr 1877. Ich habe dennoch eine ernst-
hafte Bitte um Entlassung seitdem nicht wieder ausgesprochen,
denn diejenige vor 5 Wochen) konnte ihrer Natur nach nicht
ernsthaft gemeint sein. Ich habe sie nicht ausgesprochen, nicht
weil ich mich kräftiger und meinen Aufgaben gewachsen fühlte,
sondern weil ich mich nach Allem, was vorhergegangen, nicht
entschließen kann, gegen Eurer Majestät Willen aus Allerhöchst-
dero Dienst zu scheiden. Ich erlaubte mir allerunterthänigst im
August 1878 Eurer Majestät gegenüber in Gastein auszusprechen,
daß ich nach dem, was damals vorgegangen war, Eurer Majestät
gegen Allerhöchstderen Willen den Dienst nicht versagen würde.
Wenn ich mich nun in der Voraussetzung nicht irre, daß
Eure Majestät auch heut meinen Rücktritt aus dem Dienste zu
genehmigen nicht geneigt sind, so kann ich mich doch über das
Maß meiner Kräfte im Verhältniß zu dem Widerstande, den
ich von allen Seiten erfahre, nicht täuschen, sondern werde in
dem Stellvertretungsgesetze die Möglichkeit suchen müssen, die
Arbeit sowohl wie die Verantwortlichkeit für das Ergebniß
derselben andern Kräften zu überlassen. Specielle Anträge
werde ich an Eure Mojestät in dieser Beziehung erst dann
richten können, wenn der Verlauf der mit dieser Woche be-
ginnenden Landtagssession sich erst mit mehr Sicherheit über-
sehn läßt.
v. Bismarck.
*) Vom 6. April.