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Voraussetzung, es werde doch schließlich zu Unterhandlungen 1852
kommen, sich selbst das Verdienst, sie herbeigeführt zu haben, 22.7.
in Hanover, wo er nicht gut angeschrieben ist, rechtzeitig habe
sicherstellen wollen, wie ich mir schon mündlich Eurer Excellenz
anzudeuten erlaubte. Nach den Aeußerungen Sr. Königlichen
Hoheit des Prinzen von Preußen spielte in den Höchstdemselben
durch Herrn Klentze gemachten Mittheilungen auch das Blatt
mit Vorschlägen des Grafen Platen, auf welchem ich die Ab-
weichungen der Preußischen Auffassung in margine bemerkt
hatte, eine Rolle als Beweisstück, daß ich mich auf Unterhand-
lungen in Wien eingelassen hätte, und sollte diese Piece durch
Graf Platen nach Hanover eingereicht und von dort nach
Berlin gelangt sein! Eure Excellenz wissen, daß ich diese Piece
von Graf Platen ohne irgend welche Erklärung in Empfang
genommen, von dem Augenblick an, bis ich sie Eurer Excellenz
übergab, niemand gezeigt habe, weil ich sie für irrelevant
hielt, und daß ich sie lediglich zu meinem Privatgebrauch mit
den gedachten Marginal-Notizen versehn habe, von welchen, so
lange ich das Blatt in Händen hatte, und überhaupt durch mich
niemand als ich selbst Kenntniß gehabt hat. Herr Klentze hat
also Sr. Königlichen Hoheit dieses Papier, welches ich Eurer
Excellenz nachrichtlich vorlegte, in einer unrichtigen Bedeutung
dargestellt. Ich würde mich darauf beschränken, Se. Königliche
Hoheit den Prinzen über den wahren Sachverhalt aufzuklären,
wenn nicht in mehren Zeitungen, besonders in der Deutschen All-
gemeinen, von sonst offenbar gut unterrichteten Correspondenten,
die Behauptung aufgestellt würde, daß ich im Widerspruch mit
meinen Instructionen in Wien Unterhandlungen eingeleitet hätte.
Je strenger meine Begriffe von Subordination und Dienstpflicht
sind, um so mehr fühle ich das Bedürfniß, ein entschiedenes
Dementi derartiger Beschuldigungen in allgemein glaubwürdiger
Weise ausgesprochen zu sehn, zumal im andern Falle meine
Integrität und Glaubwürdigkeit fremden Cabinetten gegenüber