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setzung einer Spannung herbeigeführt wird, welche schon lähmend 1852
auf alle öffentlichen Verhältnisse zurückwirkt. 16.6.
Hannover ist bei Abschließung des September-Vertrages
von der sichern Voraussetzung geleitet worden, daß eine
Sprengung des Zollvereins nicht bevorstehe. Sieht sich Han-
nover in dieser Voraussetzung getäuscht, so wird es auch er-
klärlich erscheinen, daß der hier schon nicht geringe Widerstand
gegen jenen Vertrag bei der ersten sich darbietenden — rechtlich
zulässigen — Gelegenheit sich wird Geltung zu verschaffen
suchen. Würde unter solchen Umständen in Folge des Aus-
tritts verschiedener Zollvereins-Staaten und der dadurch herbei-
geführten Nothwendigkeit der Aenderung der jetzigen Grundsätze
des Zollvereins ein nochmaliges Angehen unserer Stände,
welche eine Bevorwortung für den Fall solcher Aenderung bei
Genehmigung des Septembervertrags hinzugefügt haben, er-
forderlich werden, so möchte die Sache mißlich stehen. Ob
es aber zur Sprengung des Zollvereins schlimmsten Falls
kommen werde, darüber vermag ich, bei den durchaus wider-
sprechenden Angaben ein sicheres Urtheil nicht zu finden. Die
materiellen Interessen sind entschieden dagegen, die Leiden-
schaften der Menschen oft aber stärker als alle Gründe der
Vernunft.
Nachdem Ihre Regierung die Eröffnung von Verhandlungen
über eine Zolleinigung bestimmt abgelehnt hat, wird sie davon
zurückzutreten wohl nicht geneigt sein.
Dagegen möchte die Eröffnung der Unterhandlung über
einen Handelsvertrag mit der bestimmten Bevorwortung, daß
nicht nach Anleitung der Wiener Uebereinkunft Lit. A schon
jetzt das Versprechen späterer Zolleinigung abgegeben werden
könne, jetzt gleich erfolgen. Ein solches Verfahren würde für
Preußen den unleugbaren Vortheil haben, „nicht durch voll-
ständiges Ablehnen der Anträge Oesterreichs und der Darm-
städter das Odium eines vielleicht erfolgenden Bruchs zu tragen“.