Full text: I. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Kaiser Wilhelm I. und Bismarck. (5)

den Ober-Präsidenten von Selchow in das Ministerium auf- 
zunehmen und an seiner Stelle Herrn von Jagow für Potsdam 
zu ernennen. Ebenso verzichteten die Herrn von Bodelschwingh 
und von Roon auf ihre gestern gegen Graf Eulenburg als 
Minister des Innern geäußerten Bedenken. Ich darf somit 
Eurer Mojestät allerunterthänigst melden, daß Allerhöchstdero 
Cabinet jede Combination, in welcher Graf Eulenburg und 
Oberpräsident von Selchow zum Bestande des Ministeriums 
hinzutreten, als einen Abschluß der bisherigen Ungewißheit 
dankbar entgegennehmen würde. Diejenige, zu welcher ich 
das beste Vertrauen habe, und auf welche ich meinen aller- 
unterthänigsten Antrag richte, nachdem die Mehrheit der Minister 
ihren gestrigen Widerspruch dagegen zurückgenommen hat, ist 
die vorgestern mündlich von mir befürwortete, nach welcher 
Graf Eulenburg das Innre, Graf Itzenplitz den Handel, 
v. Selchow die Landwirthschaft übernähme und Herr v. Jagow 
Ober-Präsident würde. Dem Ministerium des Innern wird, 
den Kammern gegenüber, eine sehr viel schwierigere Aufgabe 
als dem Handelsministerium zu Theil, und deßhalb müßte, 
meines allerunterthänigsten Erachtens, die fähigste und schlag- 
fertigste Kraft, die ohne Zweifel bei Graf Eulenburg zu finden 
ist, auf diese Stelle gebracht werden. Durch zwei so kluge 
und brauchbare Mitglieder wie Graf Eulenburg und Selchow 
würde das Ministerium eine wesentliche Kräftigung, nicht nur 
für seine Leistungen, sondern auch für sein Ansehn im Lande 
gewinnen. In Anbetracht der Schwierigkeit der Situation, 
der Nähe des Zusammentritts der Kammern und der nach- 
theiligen Wirkung, welche die jetzige unbestimmte und unfertige 
Lage der Dinge auf die Stellung der Regirung übt, erlaube 
ich mir Eure Majestät allerunterthänigst zu bitten, daß Aller- 
höchstdieselben die definitive Ernennung des Grafen Itzenplitz 
zum Handelsminister, die des Grafen Eulenburg für das Innre, 
des Herrn von Selchow für den Ackerbau und des Ministers 
1862 
7. 12.
	        
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