Full text: I. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Kaiser Wilhelm I. und Bismarck. (5)

29. 
Berlin 20 Januar 1863. 
Eurer Majestät 
1863 erlaube ich mir die allerunterthänigste Anfrage vorzulegen, ob 
20.1. in der beiliegenden allerhöchsten Ordre') die von Eurer Majestät 
auf der zweiten Seite oben eingeschalteten Worte „soweit sie 
nicht Ritter des eisernen Kreuzes sind“ ohne fernern Zusatz 
veröffentlicht werden sollen. 
Unter den commandirenden Generälen sind drei, welche das 
eiserne Kreuz nicht haben; nur diese würden danach zum Vorsitze 
berusen werden, während ihn in Berlin der Feldmarschall), 
obschon Ritter des eisernen Kreuzes, führen würde. Für den 
Vorsitz in den fünf Armee-Corps, deren Kommandirende das 
Kreuz haben, würde danach die Bestimmung offen bleiben. 
Randbemerkung des Königs: v. Bismarck. 
Zusatz in der Ordre. W. 
tendenziösen Entstellung der Unterredungen mit Karolyi durch die Presse 
die Rede, ebenso findet sich darin der vom König bemängelte Passus. 
*) Durch Ordre vom 18. Januar 1863 bestimmte der König die 
Feier des 15. Februar als hundertjährigen Gedenktags des Hubertus- 
burger Friedens und des 17. März als fünfzigjährigen Gedenktags der 
Stiftung des Eisernen Kreuzes, des Aufrufs „An Mein Volk“ und der 
Organisation der Landwehr. Zum 17. März wurden alle im Inlande 
wohnenden Ritter und Inhaber des Eisernen Kreuzes beider Klassen 
nach Berlin an die Königliche Tafel entboten; für die Inhaber der 
Kriegsdenkmünze für Combattanten von 1813—1815 wurden Festtafeln 
in Berlin (für Berlin, Potsdam und Charlottenburg), Königsberg i. Pr., 
Stettin, Magdeburg, Posen, Breslau, Münster, Koblenz angeordnet, bei 
denen in Berlin G.F.M. Wrangel, in den übrigen Orten die comman- 
direnden Generale, sofern sie nicht Ritter des Eisernen Kreuzes waren, 
den Vorsitz zu führen hatten. — Auf Bismarcks Anregung wurde der 
Zusatz beigefügt, daß an Stelle der mit dem Eisernen Kreuze decorirten 
Generäle — die an die Tafel des Königs nach Berlin entboten waren 
— der älteste Offizier, der das Eiserne Kreuz nicht besaß, mit dem 
Vorsitz zu beauftragen sei; s. die Ordre in Bismarcks Politischen Reden, 
herausgegeben von H. Kohl, Bd. II, 70 ff. 
**) v. Wrangel.
	        
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