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1852 nachdem nunmehr der September Vertrag in den wesentlichsten
25.6. Punkten durchdiscutirt und angenommen sei, nachdem wir zwei
Monate ungeachtet der uns unbekannten Coalitionsbeschlüsse
verhandelt hätten, nachdem wir unsere Position bei jeder Ge-
legenheit bestimmt und unzweifelhaft ausgesprochen, könnten wir
mit Rücksicht auf die Interessen unseres Landes die bisherige
Ungewißheit nicht fortbestehen lassen, wir müßten daher wissen,
wer auf unserem Standpunkt stehe, und wer nicht; mit letzteren
würden wir nicht ferner verhandeln. Oesterreichs soll in dieser
Erklärung mit keinem Worte gedacht und überhaupt alles Ver-
letzende vermieden werden. Es ist dabei die Absicht, zu ver-
meiden, daß wir nicht durch Beantwortung unserer letzten Er-
klärung in einen advocatischen Schriftwechsel hinein kommen.
Vor der Hand soll auch noch keine Frist gesetzt, eine solche
vielmehr als ferneres Zwangsmittel vorbehalten werden. Diese
Erklärung wird etwa nächsten Mittwoch abgegeben werden.
Ich hoffe, daß Ew. Hochwohlgeboren aus dieser sehr con-
fusen und mit ganz ermüdeter und verlahmter Hand geschrie-
benen Auseinandersetzung doch den Stand der Sache zu ent-
nehmen vermögen werden; was an Instructionen fehlt, das
werden Sie selbst Sich ergänzen. Sollte man Sie zu sehr
zum Verhandeln drängen, so daß Sie ohne zu verletzen nicht
ausweichen können, so bitte ich, Sich Frist zur Instructions-
Einholung zu erbitten, dann wird man ja weiter sehen.
Meine Frau grüßt Sie und ich verharre mit ausgezeichneter
Hochachtung
Ew. Hochwohlgeboren
ganz ergeb. Diener und
Freund
Berlin, d. 25ten Juni 1852. Manteuffel!).
*) Bismarcks Antwort vom ?2 Juli 1852 f. Preußen im Bundes-
tag IV, No. 35 S. 92 ff.