thumbs: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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bildung und Vervollkommnung des Rechts in Gesetz, in Lehre und in 
Rechtsprechung. Das ist der Grundgedanke, von dem diese Festgabe 
getragen ist. Und mag auch ihre Ausbeute für das engere Gebiet des 
öffentlichen Rechts zurückbleiben hinter ihrem zivil-, straf- und pro- 
zeßrechtlichen Gehalte, was der Einschränkung der dem 31. Juristentage 
anheimgestellten Themen auf die letztbezeichneten Rechtsgebiete zuzu- 
schreiben ist, — so verdient sie doch vermöge ihrer Tendenz und ihres 
reichen Inhalts die vollste Beachtung. 
Der erste Teil der Festschrift bringt kurze, aber inhaltsvolle Ab- 
handlungen über mehrere grundsätzliche gemeinsame Berührungspunkte der 
Rechtsgeschichte, der Rechtspolitik, der Gesetzgebung beider Landesgebiete. 
In diesem Teile finden sich zuerst zwei schöne Darlegungen der beiden 
großen österreichischen Rechtslehrer, Unger und KLEIn, über die Bedeu- 
tung des Juristentags und der anderen juristischen Vereinigungen. Es 
folgen dann Abhandlungen von STÖLZEL über die deutsche und österreichische 
Rechtsvergangenheit, mit besonderer Rücksicht auf die Zeit der großen 
Kaiserin Maria Theresia, von CArL, dem Obergerichtspräsidenten in 
Innsbruck, über die Gemeinsamkeit der beiderseitigen Rechtsbestrebungen, 
von SOHWIND über den Anteil österreichischer Juristen an dem Fortschritte 
des deutschen Rechts, von VIERHAS und K. MEYER über Zivilprozeß- 
recht, Strafrecht und Strafprozeß im Deutschen Reiche und in Oesterreich; 
daran knüpfen sich einige Spezialerörterungen von SCHAUER über den 
Rechtsschutz der Geisteskranken, von SPERL über Staatsverträge zur Ür- 
teilsvollstreckung, von HoEGEL über Militärstrafverfahren in Oesterreich, 
von RORERT vV. MAYR über Baugläubigerschutz, von A. RuzıckA über 
die Praxis des öster. Zivilprozesses, von A. BACHRACH über Standesver- 
fassung der österr. Notare und Advokaten, von NEUMANN-ETTENREICH über 
den Richterstand in Oesterreich, endlich von EDMUND BENEDICT über 
die Zukunft der Anwaltschaft. — Ein zweiter Teil der Festgabe bringt 
sodann höchst lehrreiche und interessante, in wohltuender Kürze, Knapp- 
heit und Präzision abgefaßte Beiträge zu den Verhandlungsthemen des 
3l. Juristentags. Die zweifellos wichtigste Frage, die diesen Juristentag 
beschäftigte, war die über die Beibehaltung der Todesstrafe, wozu LAM- 
MASCH und GROSS in ebenso maßvoller als beachtenswerter Weise hier 
ihre Anschauung niederlegten. 
In Inhalt und Form dieser Festgabe kommen die großen Vorzüge zum 
Ausdrucke, die die deutsche Juristenzeitung in ihrem dermaligen Bestande 
so sehr auszeichnen. Diese Festgabe liefert also zugleich die beste Cha- 
rakteristik dieses hochbedeutenden rechtswissenschaftlichen Organs. 
Dr. Max Schuster -Bonnott.
	        
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