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1852 man diese Bestimmungen formell beseitigen oder thatsächlich
26. 6.
1852
21.6.
außer Augen setzen wollte. Ich würde, wenn ich auch ganz
von dem Standpunkt Preußens, welches sich einen solchen
Zwang nicht wird gefallen lassen können, absehe, niemals zu
einem derartigen Schritte rathen; es würde dann vorzuziehen
sein, die Selbstständigkeit der einzelnen Staaten überhaupt auf-
zuheben; dann würde wenigstens die Nothwendigkeit dem
Zwange sich zu fügen, rechtlich nicht in Frage gestellt werden
können.
Ew. Hochwohlgeboren erlaube ich mir, diese Bemerkungen
ganz vertraulich mitzutheilen, und ich stelle Ihnen anheim da-
von in Ihren Unterredungen mit Graf Buol den geeigneten
Gebrauch zu machen. Daß ich Ew. Hochwohlgeboren das
Schreiben des Grafen Buol mitgetheilt habe und daß diese
Bemerkungen durch dasselbe hervorgerufen worden, wollen Sie
indeß unerwähnt lassen.
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Ew. Hochwohlgeboren
ganz ergebener Diener
Berlin, d. 261en Juni 1852. Manteuffel?.
Anlage.
Graf Buocl an Minister v. Manteuftel.
Ew. Excellenz
haben mich durch das sehr geehrte Schreiben vom 6. d. M.,
welches ich durch Herrn von Bismarck zu erhalten das Ver-
gnügen hatte, zu dem lebhaftesten Danke verpflichtet. Diesen
glaube ich nicht besser bethätigen zu können, als indem ich mir
erlaube, dasselbe mit der größten Offenheit zu beantworten.
Ew. Excellenz muß ich vor allem bitten versichert zu sein,
*7) Die Antwort auf dieses Schreiben enthält Bismarcks Brief von
Anfang Juli, s. o. S. 74 Anm.