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1852 Zwei den Gegenstand betreffende Anzeigen hiesiger ge-
26.9. wandter Polizeibeamten lege ich zur gefälligen Kenntnißnahme
bei und bemerke dabei noch ganz ergebenst, daß eine dritte
Person, welche in diesen Dingen sehr wohl Bescheid weiß, mir
die, freilich durch Beweismittel in keiner Weise unterstützte
Ueberzeugung ausgesprochen hat, daß der Geheime Rath
Matthies der Verfasser jenes Artikels sei, das Material dazu
aber nicht von hier, sondern von Frankfurt a. M. aus erhalten
habe. Letzteres halte ich um deshalb auch für wahrscheinlich,
weil Ew. Hochwohlgeboren erwähnter Bericht hier geschäfts-
mäßig in einer Weise behandelt worden ist, daß ein Verrath
durch die Bureaux fast unmöglich erscheint, und weil der Artikel
eine Erwähnung des Grafen Thun enthält, welche aus dem
Berichte nicht zu entnehmen gewesen. Die gedachte Person
behauptet übrigens aufs bestimmteste, daß sowohl Graf Goltz
als namentlich Herr Matthies von ihrer früheren dienstlichen
Beschäftigung in Frankfurt a. M. her noch Verbindungen mit
der dortigen Gesandtschaftskanzlei haben. — Ich bin indeß weit
entfernt, auf diese ebenfalls aller Beweise ermangelnde Angabe
hin eine Anklage erheben zu wollen, habe aber nicht unter-
lassen mögen, Ew. Hochwohlgeboren von dem, was mir hinter-
bracht worden, Kenntniß mit dem ergebensten Anheimstellen zu
geben, dort über die Angelegenheit weitere Nachforschungen
anzustellen und mir über ein etwaiges Ergebniß derselben seiner
Zeit Mittheilung zu machen.
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Ew. Hochwohlgeboren
ergebenster Diener
Berlin, den 26/9. 52. Manteuffel).
*) Bismarcks Antwort vom 30. September s. Preußen im Bundes-
tage IV., No. 47 S. 114 f.