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die meisten zwischen Preußen und Oestreich obwaltenden Streit= 1868
fragen von einer Natur sind und aus einer Zeit stammen, zo. 5.
daß Dänemark die Betheiligung daran prinzipiell vermeidet
und die Abstimmungen des Herrn von Bülow gewöhnlich nur
neben einer stereotyp gewordenen Verwahrung der Rechte seines
allergnädigsten Herrn die Erklärung enthalten, daß er noch
ohne Instruction sei. Die Verhandlungen sowohl am Bunde
als in der Augustenburger Angelegenheit haben mir Gelegen-
heit gegeben, Herrn v. Bülow als einen gewandten und ein-
sichtsvollen Geschäftsmann kennen zu lernen, dem sowohl im
offiziellen wie im Privatverkehr ein angemessenes und gefälliges
Benehmen eigen ist.
Zu unsern treuesten Bundesgenossen gehört Herr v. Scherff"),
der sich für seine Person ganz den Preußischen Interessen hin-
giebt, auch einen Sohn in unserm Militärdienst hat; er ist
ein erfahrner und selbst bis zur Aengstlichkeit vorsichtiger Ge-
schäftsmann. Die letztere Eigenschaft sowie die Natur des
Einflusses, den Se. Majestät der König der Niederlande auf
die Luxemburger Instructionen übt, verhindern ihn oft, mir
in den Sitzungen diejenige Unterstützung zu gewähren, welche
ich andernfalls von ihm erfahren würde. Außerhalb der
Sitzungen habe ich stets mit Vertrauen auf ihn zählen können,
wenn ich seinen Rath in Anspruch genommen habe oder wenn
es sich darum handelte, mir mit seinem Einfluß auf einen
andern oder mit einzuziehenden Erkundigungen zu Hülfe zu
kommen. Bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen
steht Herr von Scherff und dessen Familie mit Recht in be-
sondrer Gnade.
An seinem Nachbar in der Sitzung, dem Freiherrn von
Fritsch, habe ich nichts zu wünschen, als daß seine Kraft, die
Preußischen Interessen zu unterstützen, seinem Willen gleich-
*) S. o. S. 101.