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1853 will, der fähigeren an, auch beide der Gothaer Partei, der
30.5. Vertreter Hamburgs der Rechten, der Frankfurter der Linken
derselben. Ersterer scheint, so weit man es von ihm bean-
spruchen kann, und so weit die ihm ihre Entstehung verdankende
Neuner-Verfassung nicht in Frage kommt, ein grader, nach-
denkender und Zutrauen erweckender Mann zu sein, der 2r
aber das Gegentheil.
Wenn mir Ew. Excellenz schließlich verstatten, die Resultate
meines gehorsamsten Vortrags kurz zusammenzufassen, so
dürften dieselben in Folgendem bestehen:
Von allen Bundestags-Gesandten sind den diesseitigen
Interessen ihrer persönlichen Ansicht nach nur die Herrn
v. Fritsch, v. Scherff und v. Oertzen ergeben; Ersterer folgt
dabei zugleich den Instructionen der von ihm vertretenen
Regirungen.
Für Oestreich dagegen sind persönlich, ohne daß man von
den Regirungen, welche sie vertreten, ein Gleiches behaupten
kann, die Herrn v. Eisendecher, v. Holzhausen und v. Dungern
in Betreff Braunschweigs.
Außer diesen schließen sich Oestreich, der Instruction ihrer
Regirung gemäß, an: Herr v. Nostitz, Herr v. Reinhardt,
v. Münch, v. Trott, der jedoch gemäßigter als sein College
für Hessen-Darmstadt auftritt und Herr v. Dungern für Nassau.
Eine theils unabhängigere, theils vermittelnde Stellung
nehmen ein die Herrn v. Schrenk, v. Bothmer, v. Bülow,
v. Marschall und die Vertreter der Freien Städte, doch sind
auch bei der Haltung dieser östreichische Influencirungen nicht
selten bemerkbar.
Frankfurt a. M., den 30. Mai 1853.
v. Bismarck.