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handlungen gegeben: so würde, dünkt mich, sehr zu erwägen 1854
sein, ob nicht in dem gegenwärtigen Stadium es besser sei, 28.1.
eine solche Verhandlung mit Rom für jetzt zu versagen, jeden-
falls den ersten Schritt dazu nicht von Seiten der Regierung
zu thun. Denn die Sachlage hat sich m. E. seit jenem früheren
Zeitpunkt, wo die Großherzogliche Regierung eine Berufung
auf Rom dem Erzbischof freistellte und von der Anknüpfung
einer allgemeinen Unterhandlung die Vermeidung eines fac-
tischen Conflicts hoffen konnte, wesentlich verändert.
Der Päpstliche Stuhl hat in der Allocution, welche Ew.
Hochwohlgeboren bekannt sein wird, von der Unterdrückung der
Kirche und von den gerechtfertigten Forderungen der Bischöfe
in einer Weise gesprochen, durch welche er für diese letzteren
entschieden Parthei genommen hat.
Es scheint mir hiernach wenigstens sehr zweifelhaft, ob
ees noch der Klugheit angemessen ist, sich in einer Form
an den Päpstlichen Stuhl zu wenden, durch welche sie nur
zu leicht als eine bittende oder sich entschuldigende erscheinen
würde. Nach dem Erscheinen dieser Allocution würde die
Anknüpfung einer Unterhandlung mit Rom kaum einen an-
dern Eindruck als den einer moralischen Niederlage hervor-
bringen können.
Die Badische Regierung würde vielmehr jetzt in vollem
Rechte sein zu erklären, daß sie allerdings die Absicht gehabt
habe, sich direct nach Rom zu wenden und dort eine Ver-
ständigung zu versuchen; daß sie aber diesen Gedanken auf-
geben müsse, nachdem Rom so entschieden für den Erzbischof
Parthei genommen; sie sehe sich daher genöthigt, sich einfach
auf die bestehenden Verhältnisse und den gesetzlichen status quo
zurückzuziehen.
Wie die Verhältnisse sich gestaltet haben, und nach der
— soweit sich hier beurtheilen läßt — nicht mehr zweifelhaften
Erfahrung, daß die Bestrebungen der ultramontanen und hier-