Full text: II. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Aus Bismarcks Briefwechsel. (6)

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1854 er bringt seine auch in den Détails ziemlich festgestellte An- 
9. 6. sicht mit, und ist schwer davon abzubringen, indem er Wesent- 
liches von Unwesentlichem nicht immer scharf trennt. Er legt 
großen Werth darauf, daß die Antwort-Note gleichlautend sei 
und hier festgestellt werde. Ich hatte daher die günstigere 
Position, ihm mit der Negative entgegentreten zu können, und 
so wird hoffentlich das Elaborat, mit dessen Abfassung jetzt noch 
die Federn der Geheimen Räthe beschäftigt sind, Ihren Wünschen 
entsprechen, wenigstens werde ich mit Nachdruck darauf halten, 
daß alles Scharfe und Spitze herausbleibe und auch präjudi- 
cirliche Theorien fern gehalten werden'). An sich betrachte ich 
den Vorgang nicht gleichgültig, wiewohl ich vermieden habe, 
hier meine Auffassung hervortreten zu lassen, da ich nament- 
lich den Kaiser darüber sehr gereizt fand und mir es gut schien, 
diese Rolle nicht zu theilen. Unter andern Verhältnissen könnte 
der Vorgang zu einer sehr wirksamen Waffe oder Löffel gegen 
die Bamberger Herren benutzt werden, indeß darauf muß man 
einmal verzichten, und dann bleibt immer die Sonderstellung 
eine recht bedenkliche. 
Die Frage wegen Auslegung des Zusatz-Artikels“), ob 
nämlich die Russische Antwort, um genügend befunden zu werden, 
von beiden Seiten als solche anerkannt werden müsse, oder ob 
die Ansicht einer Macht schon entscheidend sei, ist von Graf 
Buol gegen Alvenslebens Voraussicht auch ventilirt worden. 
Er ging dabei so weit zu sagen, daß wenn wir die letzte Alter- 
native nicht anerkennen wollten, dem Kaiser weiter nichts 
übrig bleiben würde, als sich in vertragsmäßige Verbindungen 
mit den Seemächten einzulassen, wozu er bisher noch nicht ge- 
schritten sei. Ich zog mich, ohne meine Position aufzugeben, 
*) Vgl. die gleichlautende Note beider Regierungen vom 16. Juni 
1854, Jasmund a. a. O. 1, No. CCXXIX. 
*.) Zum Bündniß vom 20. April 1854; s. dieses, sammt Zusatz- 
artikel, Jasmund a. a. O. I, No. CCXXII S. 302 ff.
	        
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