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Bismarck an Otto v. Manteuffel').
In der Erklärung, mittelst welcher Preußen und Oestreich
in der Sitzung vom 20 d. M. den Beitritt des Bundes zu dem
Vertrage vom 20 April c. beantragt haben), ist von beiden
Mächten die Zusicherung gegeben: der Bundesversammlung,
sofern sie dem Bündnisse beigetreten sein wird, die Antwort
Rußlands mitzutheilen, und mit ihr im Geiste des Vertrages
darüber in vertrauensvolles Einvernehmen zu treten. Der
Zeitpunkt, wo die Bundesversammlung diese Mittheilung er-
warten darf, ist nunmehr eingetreten, und scheint eine Be-
schleunigung derselben in unserm Interesse zu liegen, da der
Einfluß welchen die Bundesversammlung auf die Würdigung
und Behandlung der russischen Antwort üben wird, voraus-
sichtlich der diesseitigen Auffassung zu Gute kommt. Der Ge-
schäftsgang am Bunde ist ohnehin schwerfällig, und die Hülfs-
mittel, welche die Betheiligung des Bundes uns bei den Be-
strebungen gewähren kann, unfre Beurtheilung der russischen
Antwort als die im Sinne des Vertrages maßgebende geltend
zu machen, gehn verloren, wenn sie nicht mit Schnelligkeit vor-
bereitet werden. Der Bairische Gesandte'*) sprach gegen mich die
Voraussetzung aus, daß die Mittheilung der Antwort Rußlands
von dem Münchner Cabinet in Berlin und Wien werde urgirt
werden, wenn sie nicht bald in Ausführung der in der Sitzung
vom 20 gegebenen Zusage von selbst erfolge. Er deutete an
daß die bisherige Vorenthaltung derselben zu der unwillkom-
*) Der Bericht ist schon in Preußen im Bundestage II, No. 31
S. 47 ff. veröffentlicht, aber mit so vielen Fehlern, daß der nochmalige
Abdruck nach dem Originalconcept nothwendig ist.
**) Separatprotokoll über die Bundestagssitzung vom 29. Juli 1854,
S. 728a.
*§) Freiherr v. Schrenck.
1854
25. 7.