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Die Bedenken des Grafen Alvensleben gegen eine Theil- 1864
nahme des Bundes an der Wiener Conferenz theile ich voll- 26.7.
ständig; derselben steht, außer den angegebnen Gründen, auch
die entschiedne Abneigung der Bundesstaaten selbst entgegen.
Meine Collegen haben wiederholt gegen mich geäußert, daß
ihre Regirungen nicht in den Fall gesetzt zu werden wünschten,
den von der Wiener Conferenz eingenommenen Standpunkt zu
dem ihrigen zu machen, oder die bisherigen Protokolle aus-
drücklich als für sie verbindlich anzuerkennen. Dagegen dürften
sie bereitwillig und dankbar auf das System eingehn, für die
Zukunft dasjenige was von deutscher Seite auf der Conferenz
vorgebracht wird, zwischen Preußen, Oestreich und dem Bunde,
oder wenigstens dem Ausschusse, vorher zu vereinbaren, soweit
die Gegenstände als mit dem Bündniß connex zu betrachten
sind. Erst dann wird letztres zu seiner vollen Bedeutung ge-
langen, wenn auf Grund desselben eine Politik, für welche ganz
Deutschland einsteht, auf der Conferenz geltend gemacht wird.
In dieser Richtung würden auch die zu erwartenden Gegen-
propositionen der Westmächte, theils als Material zur Ent-
scheidung über die russische Antwort, theils nach dem Sinne
des Bündnisses überhaupt, einen Gegenstand der dem Bunde
zugesagten „Einflußnahme“ bilden.
Die Bestellung „Eeigner Bevollmächtigten“ würde auch aus
dem Grunde zu verschieben sein so lange es thunlich ist, weil die
Personalfrage große Schwierigkeiten darbietet. Abgesehn von
der alsdann ins Spiel kommenden Eifersucht, ist der Bairische
Gesandte zu ängstlicher Jurist, aber zur Noth noch geeignet;
der Sächsische') von dem Präsidium persönlich abhängig, der
Hanöversche'*) taub, der Würtembergische ##) confus, der
*) v. Nostitz und Jänckendorf.
*##) Graf v. Kielmansegge.
*#) v. Reinhard.