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Seemächte empfehlen (kann), verstehe ich mit meinen schwachen
Verstandeskräften nicht.
23/8. Gerlach läßt Ihnen Folgendes sagen, mit der
Bitte es durchzudenken und ev. die Reifwerdung vorzu-
bereiten.
Schon seit längerer Zeit hat der König sich mit dem Ge-
danken herumgetragen, den Art. 2 des Vertrags vom 20. April
durch einen article unique statt des nun selig entschlafenen, wenn
auch nicht durch einen gleich uniguen zu ergänzen). Gestern
entwickelte er uns beiden von Neuem diesen Gedanken, der
neue article unique soll durch Preußen, Oestreich und einen in
Frankfurt zu wählenden Bevollmächtigten der übrigen Bundes-
Staaten (Minister eines der Königreiche) zu Stande gebracht
werden. Anfänglich bezeichnete der König als Gegenstand Schutz
des östreichischen Territoriums gegen einen russischen Einbruch.
Als jedoch Gerlach und ich bemerkten, daß dies nicht Ergänzung
der durch Wegfall des article unique entstandenen Lücke seyn
würde und überdem der Fall durch den Hauptvertrag schon
vollständig vorgesehen sey, stand er ab. Wir hoben darauf
hervor, wie wichtig es seyn würde, wenn ein neuer article
unique nach beiden Seiten gewandt wäre, und bezeichneten
als Beispiel der möglichen Gegenstände: 1) Garantie der un-
gestörten Besetzung der Donau-Fürstenthümer durch Oestreich
bis zum Abschluß des Friedens; 2) Verabredung der bundes-
mäßigen Verhinderung jedweder Occupation eines Theils
des Bundesgebiets (Französische Winterquartiere in Holstein,
Mecklenburg, Rügen), auch wenn diese Occupation mit Ge-
nehmigung der betr. Einzel-Regierung erfolgt sey. Der König
nahm diese Gedanken ad referendum, nachdem man beider-
seits darüber übereingekommen war, daß eine Weigerung
Oestreichs auf solche zweischneidige Vorschläge einzugehen, wohl
*) Vgl. Gerlachs Denkwürdigkeiten II, 202 f.