Full text: II. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Aus Bismarcks Briefwechsel. (6)

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1854 gebe, der aber immerhin die politische Meinung in Baiern be- 
a0. 11. stimmt, uns die Nichtbeachtung des Oesterreichischen soit disant 
Entgegenkommens übel genommen hätte. Unter diesen Um- 
ständen haben wir Oesterreich nachgegeben"). Man macht nun 
den Vorwurf, daß wir für diese Concession keine genügende 
Gegenconcession stipulirt haben. Darauf erwiedere ich: Eine 
vollständig genügende Gegenconcession d. h. eine solche, welche 
Oesterreich den Westmächten gegenüber compromittirt hätte, war 
überhaupt nicht zu erlangen, eine solche zu machen, hatte Oester- 
*) Durch den Zusatz-Artikel vom 26. November zur Convention 
vom 20. April. Derselbe lautete: 
„Die immer bedrohlicher werdende Lage der Europäischen Ange- 
legenheiten hat die Allerhöchsten Höfe von Wien und Berlin veranlaßt, 
das Bedürfniß eines die Bestimmungen des Vertrags vom 20. April d. J. 
ergänzenden Einverständnisses in nähere Erwägung zu ziehen. 
Die Allerhöchsten Souveräne find sich in der Ueberzeugung begegnet, 
daß es für die Theilnehmer des durch den Bundesbeschluß vom 24. Juli 
erweiterten Bündnisses vor Allem darauf ankommt, gemeinschaftlich auf 
die Annahme einer von ihnen für geeignet gehaltenen Grundlage für 
die künftigen Friedensverhandlungen hinzuwirken. Sie erkennen eine 
solche in denjenigen vier Präliminarpunkten, für deren Annahme 
Oesterreich und Preußen sich bereits bei dem Kaiserlich russischen Hofe 
verwendet haben, und werden daher angelegentlich bemüht sein, dieser 
Grundlage Geltung zu verschaffen. 
Wenn sich hieran die Hoffnung auf Anbahnung einer friedlichen 
Verständigung knüpft, so erheischt doch der Ernst der gesammten Lage 
Europas und das Bedürfniß, das Ziel des angestrebten Friedens mit 
Nachdruck zu verfolgen, die Bürgschaft eines engverbündeten Auftretens 
des gesammten Deutschlands. Von diesem Gedanken geleitet und die 
Gefahren würdigend, die ein Angriff auf die Oesterreichischen Truppen 
nicht nur bei Betretung des Kaiserlichen Gebiets sondern auch in den 
Donaufürstenthümern für Deutschland herbeiführen könnte, wollen 
Se. Majestät der König von Preußen gegen Allerhöchst ihren erhabenen 
Verbündeten, Se. Majestät den Kaiser von Oesterreich, hierdurch auch 
für den letzten Fall die Verpflichtung zu gemeinsamer Abwehr über- 
nehmen und rechnen mit Zuversicht darauf, eine gleiche Bereitwilligkeit 
auch seitens der übrigen deutschen Verbündeten durch Annahme des 
gegenwärtigen Zusatzartikels bekundet, und eintretenden Falls bethätigt 
zu sehen.“ (Jasmund a. a. O. CeLXXIV S. 396 f.)
	        
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