1855
18. 1.
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zu einer verpflichteten Stellung, Kraft eines Tractates,
verwandeln — aber 3. ein Mehreres als was ich ohnedem
(als Conferenz-Mitglied) gethan haben würde, thäte ich nicht.
So würde ich unter keiner Bedingung den Krieg an Rußland
erklären als in den 4 Fällen, 1. Russ. Marsch auf Byzanz,
2. Incorporation der Donau-Lande, 3. Casus foederis mit Oester-
reich (aus dem Bündniß vom 20. April nebst 2 Zusatz-Artikeln)
u. 4. eine Russische Kriegserklärung, Invasion, Beleidigung 2c.
Die Sachen standen nicht gerade günstig aber keines-
wegs schlecht zu London, als ich durch die letzte Antwort
unsers Kaiserl. Neffen (überbracht durch Oberst Edwin von Man-
teuffehh die Erklärung von Preußens Ausschluß von
den Friedens-Verhandlungen, erhalten habe. JZetzt
steht Alles anders! Ich erkläre jetzt zu London und Paris,
daß ich zwar immer noch bereit wäre, einen Traktat mit Beiden
abzuschließen auf der eben angeführten immuablen Grundlage.
Conditio sine qua non sey aber nunmehr geworden „meine
vorhergehende Zulassung zum Friedens-Congreß“
Schluß.
*r* FW.
113.
Friedrich Wilhelm IV. an Otto v. Manteuffel.
Charlottenburg, 22/1. 55.
Bester Manteuffel. Hier ist der Brief König Johanns?).
JIch finde ihn durch und durch beherzigenswerth, und glaube,
es wäre gut, daß Bismark instruirt werde, deutlich die Kriegs-
fälle mit Rußland (als unerschütterliche Norm meines Verhaltens)
herzuzählen. Also „1. Incorporazion der Moldau 2c., 2. Marsch
*) Nicht vorhanden.