Object: Archiv für öffentliches Recht. Band 31 (31)

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Bundesversammlung angemeldet. In Württemberg ist die in der 
Lebnsherrlichkeit über das Rittergut Dambach bestehende Standes- 
herrlichkeit erloschen, in Bayern dauert sie fort. Alle Voraus- 
setzungen sind erfüllt. Aufzunehmen. Erbliches Mitglied der 
bayerischen Kammer der Reichsräte. 
3. Solms-Braunfels. Fürst. Reichsfürst 22. Mai 1742. 
Nach $ 16 des Reichsdeputationshauptschlusses Entschädigung 
der Fürsten und Grafen zu Solms durch die Abteien Arensburg 
und Altenburg. Durch die Rheimbundakte werden die Solmsschen 
Reichslande in der Wetterau mit Ausnahme der Aemter Hohen- 
solms, Braunfels und Greifenstein, welche unter Nassau und durch 
die Wiener Kongreßakte an Preußen kamen, dem Großherzogtum 
Hessen untergeordnet. Der Bundesversammlung angemeldet von 
Oesterreich, Preußen, Württemberg und Hessen. Noch im Besitze 
der Standesherrschaft. Alle Voraussetzungen sind erfüllt. Auf- 
zunehmen. Erbliches Mitglied des preußischen Herrenhauses. 
4. Isenburg-Birstein. Fürst. Reichsfürst 23. März 
1744. Kontrahent der Rheinbundsakte und souveräner Rhein- 
bundsfürst 1806, wobei ihm die Grafen von Isenburg standesherr- 
lich untergeordnet werden. Aber selbst durch die Wiener Kon- 
greßakte Oesterreich standesherrlich unterworfen und von diesem 
durch Vertrag vom 30. Juni 1316 an Kurhessen und das Groß- 
herzogtum Hessen abgetreten. Der Bundesversammlung von 
Oesterreich und beiden Hessen angemeldet. Noch im Besitz der 
Standesherrschaft. Alle Voraussetzungen sind erfüllt. Aufzu- 
nehmen. Erbliches Mitglied des preußischen Herrenhauses und 
der hessischen ersten Kammer. 
5. Hohenlohe-Bartenstein-Jagstberg. Fürst. 
Reichsfürst 21. Mai 1744. Durch die Rheinbundsakte Württem- 
berg untergeordnet. Von Oesterreich und Württemberg der Bun- 
desversammlung angemeldet. Standesherrlicher Besitz erhalten. 
Alle Voraussetzungen sind erfüllt. Dem Fürsten Johann ist am 
9. September 1906 ein zweiter Sohn geboren, durch den sich
	        
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