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Bundesversammlung angemeldet. In Württemberg ist die in der
Lebnsherrlichkeit über das Rittergut Dambach bestehende Standes-
herrlichkeit erloschen, in Bayern dauert sie fort. Alle Voraus-
setzungen sind erfüllt. Aufzunehmen. Erbliches Mitglied der
bayerischen Kammer der Reichsräte.
3. Solms-Braunfels. Fürst. Reichsfürst 22. Mai 1742.
Nach $ 16 des Reichsdeputationshauptschlusses Entschädigung
der Fürsten und Grafen zu Solms durch die Abteien Arensburg
und Altenburg. Durch die Rheimbundakte werden die Solmsschen
Reichslande in der Wetterau mit Ausnahme der Aemter Hohen-
solms, Braunfels und Greifenstein, welche unter Nassau und durch
die Wiener Kongreßakte an Preußen kamen, dem Großherzogtum
Hessen untergeordnet. Der Bundesversammlung angemeldet von
Oesterreich, Preußen, Württemberg und Hessen. Noch im Besitze
der Standesherrschaft. Alle Voraussetzungen sind erfüllt. Auf-
zunehmen. Erbliches Mitglied des preußischen Herrenhauses.
4. Isenburg-Birstein. Fürst. Reichsfürst 23. März
1744. Kontrahent der Rheinbundsakte und souveräner Rhein-
bundsfürst 1806, wobei ihm die Grafen von Isenburg standesherr-
lich untergeordnet werden. Aber selbst durch die Wiener Kon-
greßakte Oesterreich standesherrlich unterworfen und von diesem
durch Vertrag vom 30. Juni 1316 an Kurhessen und das Groß-
herzogtum Hessen abgetreten. Der Bundesversammlung von
Oesterreich und beiden Hessen angemeldet. Noch im Besitz der
Standesherrschaft. Alle Voraussetzungen sind erfüllt. Aufzu-
nehmen. Erbliches Mitglied des preußischen Herrenhauses und
der hessischen ersten Kammer.
5. Hohenlohe-Bartenstein-Jagstberg. Fürst.
Reichsfürst 21. Mai 1744. Durch die Rheinbundsakte Württem-
berg untergeordnet. Von Oesterreich und Württemberg der Bun-
desversammlung angemeldet. Standesherrlicher Besitz erhalten.
Alle Voraussetzungen sind erfüllt. Dem Fürsten Johann ist am
9. September 1906 ein zweiter Sohn geboren, durch den sich