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1858 hafteste Theilnahme bei Gelegenheit der Vermählung meines
15.2. Sohnes mit Ihrer Kgl. Hoheit der Princess Royal von Eng-
land in so gütiger Weise aussprechen zu lassen, daß ich mich
beeile, Ew. Kaiserlichen Majestät meinen ebenso unterthänigen als
tief gefühltesten Dank für diesen Beweis der Fortdauer Aller-
höchstdero mich beglückenden Gesinnungen für meine Familie zu
Füßen zu legen. Nicht minder darf ich diesen Dank aus-
sprechen für die ungemein gnädige Aufnahme der Deputation,
welche ich, gewiß im Sinne meines Königs und Herrn, Namens
der preußischen Armee zur Leichenfeier des Feldmarschalls,
Grafen Radetzky, nach Wien sendete, um die tiefbegründete
Theilnahme auszusprechen, die wir bei dem großen Verlust
empfinden, den Ew. Kaiserliche Majestät und Allerhöchstdero
Armee durch das Hinscheiden dieses mit Lorbeeren gekrönten
greisen Feldherrn erlitten haben.
Indem ich meines Königlichen Bruders erwähnte, kann ich
nicht umhin, das schwere Verhängniß zu berühren, welches der
Himmel über Preußen durch die schmerzliche Art der Erkran-
kung des Königs einbrechen ließ. Ew. Kaiserliche Majestät
haben zu wiederholten Malen Allerhöchst Ihre innige Theil-
nahme an diesem Ereigniß auszusprechen geruhet. Die gesammte
Königliche Familie sieht sich dafür zum aufrichtigsten Dank ver-
pflichtet, während ich insbesondere mich dazu um so mehr auf-
gefordert fühle, als es Allerhöchstdenen gefallen hat, mir in
dem mir überkommenen schweren Amte besondere Beweise des
gnädigsten Vertrauens zu geben. Ew. Kaiserliche Majestät
werden Sich überzeugt halten wollen, wie es mein eifrigstes
Bestreben sein wird, während der hoffentlich nur kurzen Zeit,
in welcher ich den König, meinen Bruder, in der Leitung
seiner Regierung noch zu vertreten haben werde, die freund-
schaftlichen Beziehungen, welche zwischen Ew. Kaiserlichen Ma-
jestät Regierung und der unsrigen bestehen, nicht nur zu
erhalten, sondern zu befestigen.