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1859 Eurer Excellenz Sachkenntniß gegenüber der Beweisführung
12.5. durch detaillirtes Eingehn auf die Geschichte der Bundespolitik
seit 1850 enthalten, und beschränke mich auf die Nennung der
Rubriken von der Wiederherstellung des Bundestages, der
deutschen Flottenfrage, der Zollstreitigkeiten, der Handels-,
Preß= und Verfassungsgesetzgebung, der Bundesfestungen
Rastatt und Mainz, der Neuenburger und der orientalischen
Frage. Stets haben wir uns derselben compacten Majo-
rität, demselben Anspruch auf Preußens Nachgiebigkeit gegen-
über gefunden. In der orientalischen Frage erwies sich die
Schwerkraft Oestreichs der unsrigen so überlegen, daß selbst
die Uebereinstimmung der Wünsche und Neigungen der Bundes-
regirungen mit den Bestrebungen Preußens ihr nur einen
weichenden Damm entgegenzusetzen vermochte. Fast aus-
nahmslos haben uns unfre Bundesgenossen damals zu verstehn
gegeben oder selbst offen erklärt, daß sie außer Stande wären,
uns den Bund zu halten, wenn Oestreich seinen eignen Weg
gehe, obschon es unzweifelhaft sei, daß das Bundesrecht und
die wahren deutschen Interessen unfrer friedlichen Politik zur
Seite ständen; dies war damals wenigstens die Ansicht fast
aller Bundesfürsten. Würden diese den Bedürfnissen oder selbst
der Sicherheit Preußens jemals in ähnlicher Weise die eignen
Neigungen und Interessen zum Opfer bringen? Gewiß nicht,
denn ihre Anhänglichkeit an Oestreich beruht überwiegend auf
solchen Interessen, welche beiden das Zusammenhalten gegen
Preußen, das Niederhalten jeder Fortentwickelung des Ein-
flusses und der Macht Preußens als dauernde Grundlage
ihrer gemeinschaftlichen Politik vorschreiben. Ausbildung des
Bundesverhältnisses mit östreichischer Spitze ist das natürliche
Ziel der Politik der deutschen Fürsten und ihrer Minister; sie
kann in ihrem Sinne nur auf Kosten Preußens erfolgen und
ist nothwendig nur gegen Preußen gerichtet, so lange Preußen
sich nicht auf die nützliche Aufgabe beschränken will, für seine