Full text: II. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Aus Bismarcks Briefwechsel. (6)

— 313 — 
jenigen kleineren Zwischenländer, die ihre natürliche Anlehnung 1860 
an Deutschland finden, und die nur allzu leicht den Muth ver- 3.8. 
lieren, wenn ihnen nach dieser Seite hin der Boden unter den 
Füßen weicht. Daß man auch in Petersburg unsern Intuitionen 
in Beziehung auf die Teplitzer Zusammenkunft volle Gerechtig- 
keit widerfahren läßt und die Gelegenheit benutzt hat, um sich 
in so wohlwollender Weise für uns auch dem Wiener Cabinet 
gegenüber auszusprechen, hat hier nur einen sehr guten Ein- 
druck machen können, und verpflichtet uns namentlich gegen 
Fürst Gortschakoff zu einer Erkenntlichkeit, der ich Sie den 
entsprechenden Ausdruck zu geben bitte. Viel mehr als gute 
Vorsätze, mit denen bekanntlich der Weg zur Hölle gepflastert 
ist, ist bis jetzt freilich von Seiten des Oesterreichischen Cabinets 
nicht bemerkbar gewesen. Die Zukunft wird lehren, wie ernst 
es damit gemeint ist, und nach dem Maße dessen, was in dieser 
Hinsicht wirklich geschieht, werden wir unsere Gegenleistungen 
zu bemessen haben. — Nachdem Rußland seinen article ad- 
ditione! zu dem syrischen Traktat hat fallen lassen, wird die 
Unterzeichnung des letzteren wohl keinen Anstand mehr erleiden; 
wir unsererseits würden auch den Russischen Wünschen hierin 
gern gerecht geworden sein, und es scheint mir, daß die Eng- 
länder in ihrem Argwohn zu weit gegangen sind, wenn sie 
selbst die ziemlich inoffensive Fassung, wie sie zuletzt vor- 
geschlagen war, zurückweisen zu müssen glaubten. Da in Be- 
ziehung auf die orientalische Frage für uns und so lange wir 
an der Erhaltung des türkischen Reiches nicht verzweifeln, die 
Hauptsache immer die sein wird, den Charakter der Gemein- 
samkeit und der Collectivität bei allen zu thuenden Schritten 
festzuhalten und gefährlichen Scissionen unter den Mächten ent- 
gegen zu arbeiten, so haben wir es nur mit großer Befriedi- 
gung aufnehmen können, daß Rußland, um das allgemeine 
Einverständniß nicht in Frage zu stellen, die gewünschte Clausel 
hat sallen lassen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.