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Leben Seiner Majestät des Königs so ernst bedrohen. Dem 1863
Königlichen Staatsministerio stelle ich daher gehorsamst anheim: ". ö.
des Kronprinzen Königliche Hoheit um den Erlaß einer
solchen Erklärung zu bitten.
In Ehrerbietung beharre ich
Euer Excellenz
ganz gehorsamer Diener
Stettin 9. Mai 1863. Senfft v. Pilsach.
179.
Minister v. der Heydt an Bismarck.
Eure Excellenz erlauben mir wohl, Ihnen zu den jüngsten 1863
leider gebotenen Maaßnahmen") meinen theilnehmenden Glück= 7.6.
wunsch auszusprechen. Eine kräftige Handhabung der Autori-
tät erscheint jetzt als das erste Erforderniß, dem alle andern
Rücksichten unterzuordnen sind.
Um so bedauerlicher und störender ist der wohl nur aus
mißlichen Eingebungen hervorgegangene Vorfall in Danzig.
Wenn je, so muß jetzt ein König im eigenen Hause Herr sein,
und daß es so sei, darf Keinem zweifelhaft sein. Nach meinem
Dafürhalten müßte die Inspektions-Reise kurz abgeschnitten,
es müßten Duncker und Brunnemann durch Königliche Ordre
ihrer Stellung sofort enthoben, und Sr. Königlichen Hoheit jede
offizielle Aeußerung über Politik durch Ordre untersagt
werden, insofern sie den Zweck hätte, einen Tadel gegen die
Maaßnahmen der Regierung anzudeuten. Ich halte dies für
eine nicht zu verschiebende unerläßliche Nothwendigkeit.
*) Preßverordnungen vom 1. Juni 1868.