Full text: II. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Aus Bismarcks Briefwechsel. (6)

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1864 es sei die Besorgniß nicht abzulehnen, daß vor Ablauf dieser 
18. 10. Zeit der Handelsvertrag, also auch der neue Tarif in Wirk- 
samkeit treten müsse. Es wurde deshalb von mehreren Seiten 
dringend befürwortet, daß für die Einführung des Tarifs und 
des Handelsvertrages eine geräumige Frist — etwa bis zum 
1. Juli k. J. vereinbart werde. Wir hatten gegenüber diesen 
Erwägungen vor allen Dingen geltend zu machen, daß dem 
Zollverein jede Berechtigung fehle, über den Termin für die 
Ausführung des Handelsvertrages vom 2ten August 1862 ein- 
seitig irgend eine Bestimmung zu treffen. Wir machten ferner 
darauf aufmerksam, daß dieser Ausführung die zur Ratification 
des vorliegenden Vertrags bestimmten 4 Wochen, die nach- 
trägliche Verhandlung mit Frankreich, die Mittheilung des 
Ergebnisses dieser Verhandlung an die Vereinsregierungen, die 
Zustimmung der letzteren zu dem Ergebniß, die Ratification 
der Verträge mit Frankreich und die vom Austausch der Rati- 
ficationen an laufende zweimonatliche Frist vorhergehen mühsse, 
daß zur Durchlaufung aller dieser Stadien eine Zeit von 
6 Monaten kaum ausreichen werde und daß dieser Zeitraum, 
wenn man sich nur ernstlich Mühe gäbe, ausreichen müsse, um 
die nöthigen Verhandlungen im Innern und nach Außen zu 
Ende zu bringen. Wir lehnten endlich den Versuch nicht ab, 
bei den nachträglichen Verhandlungen mit Frankreich an Stelle 
des vom Tage des Ratifications-Austauschs abhängigen einen 
bestimmten Ausführungstermin zu verabreden. In Anerken- 
nung dieser Gründe ist die von uns vorgeschlagene Verabredung 
unter No. 1 des Schlußprotokolls getroffen worden. 
Ich kann diese Mittheilung nicht schließen, ohne einer Frage 
zu erwähnen, zu deren Erwägung die soeben geschlossenen Ver- 
handlungen Gelegenheit geben, und welche beiläufig schon oben 
berührt ist. Die Königlich Großbritannische Regierung hat ihren 
nach Inhalt des Circulars vom 9. April 1862 schon damals 
gestellten Antrag auf Abschluß eines Handels= und Schifffahrts-
	        
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