Full text: II. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Aus Bismarcks Briefwechsel. (6)

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Vertrages mit dem Zollverein vor Kurzem dringend erneuert. Es 
liegt ferner im Interesse des Zollvereins, seine handelspolitischen 
Beziehungen zu Belgien definitiv zu ordnen, nicht nur, um die- 
selben von der gegenwärtig auf ihnen lastenden Unsicherheit zu 
befreien, sondern auch, um auf eine günstigere Gestaltung ein- 
zelner Bestimmungen des Belgischen Zolltarifs hinzuwirken. 
Nicht minder entspricht es dem Interesse des Zollvereins, sich 
durch einen Handelsvertrag mit der Schweiz sowohl die von 
der letzteren neuerdings an Frankreich gemachten Zugeständ- 
nisse anzueignen, als auch weitere für wünschenswerth zu er- 
achtende Verkehrserleichterungen zu sichern. Endlich liegt die 
Eventualität nicht fern, daß auch mit anderen für den Verkehr 
des Zollvereins wichtigen Ländern commerzielle Verhandlungen 
einzuleiten sein werden. 
Unbeschadet des Benehmens, welches nach Maßgabe der 
Vereinsverträge wegen solcher Verhandlungen in jedem ein- 
zelnen Falle eintreten muß, glaubten wir die Vereinigung von 
Bevollmächtigten sämmtlicher Vereinsregierungen benutzen zu 
sollen, um einen allgemeinen Gesichtspunkt zur Sprache zu 
bringen, welcher für alle jene in Aussicht stehende Verhand- 
lungen gleichmäßig präjudiciell ist. 
Die Handelsverträge, welche im Laufe der letzten 4 Jahre 
von Großbritannien mit Frankreich, Belgien und Italien, von 
Frankreich mit Italien, Belgien und der Schweiz abgeschlossen 
sind, beruhen sämmtlich auf dem Grundsatze der beiderseitigen 
Behandlung der gegenseitigen Einfuhr und Ausfuhr auf dem 
Fuße der meistbegünstigten Nation, mit andern Worten: auf 
der gegenseitigen Garantie gegen differentielle Begünstigung 
dritter Staaten. Durch die Anerkennung, welche dieser Grund- 
satz solchergestalt in einer Reihe auf lange Dauer abgeschlossener 
Verträge von der Mehrzahl der hervorragenden Handels= und 
Industrie-Staaten Europas erfahren hat, ist er in dem Maße 
zu einer Grundlage der internationalen Handelsverhältnisse der 
1864 
13. 10.
	        
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