Full text: II. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Aus Bismarcks Briefwechsel. (6)

— 374 — 
1864 europäischen Staaten geworden, daß die Gestaltung der ver- 
18.10. tragsmäßigen Beziehungen des Zollvereins zu diesen Staaten, 
durch dessen Stellung zu jenem Grundsatze geradezu bedingt 
wird. Wollte der Zollverein denselben ablehnen, so würde er 
auf die vertragsmäßige Regelung seiner Verhältnisse zu der 
Mehrzahl der, für seinen Verkehr wichtigsten Staaten verzichten 
müssen, will er ihn annehmen, so wird die befriedigende 
Regelung dieser Verhältnisse voraussichtlich wenig Schwierig- 
keiten darbieten. 
Der Zollverein hat sich, abgesehen von dem Verhältniß 
zu Oesterreich, von differentiellen Begünstigungen einzelner 
Länder grundsätzlich und thatsächlich mehr fern gehalten, als 
bis vor wenigen Jahren die meisten anderen Länder. In dem 
Handelsvertrage mit Frankreich ist diesem Lande die Behandlung 
auf dem Fuße der meistbegünstigten Nation zugestanden. Ueber 
die Generalisirung aller an Frankreich gemachten Tarif-Con- 
cessionen hat, wie oben bemerkt, niemals ein Zweifel bestanden. 
Nach diesen Vorgängen schien es uns weder einem grundsätz- 
lichen noch einem praktischen Bedenken zu unterliegen, auch mit 
andern europäischen Staaten die Behandlung der gegenseitigen 
Einfuhr und Ausfuhr auf dem Fuße der meistbegünstigten 
Nation zu vereinbaren, unbeschadet derjenigen Beschränkungen, 
welche dieser Grundsatz durch die bevorstehenden Verhandlungen 
mit Frankreich zu Gunsten Oesterreichs erfahren möchte, und 
wir sprachen daher die Erwartung aus, daß vorbehaltlich der 
eben bezeichneten Beschränkung, die Anerkennung dieses Grund- 
satzes bei Verhandlungen mit anderen europäischen Staaten 
von keiner Seite einem Bedenken begegnen werde. 
Sachsen, Baden, Kurhessen, Großherzogthum Hessen, 
Thüringen, Braunschweig, Oldenburg, Nassau und Frankfurt 
schlossen sich unserer Auffassung vollständig an. Auch Bayern, 
Württemberg und Hannover erhoben gegen dieselbe keinerlei 
prinzipielle Bedenken, zogen es aber vor, sich über den Grund-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.