Full text: II. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Aus Bismarcks Briefwechsel. (6)

— 379 — 
201. 
Präsident Ludwig v. Gerlach an Bismarck. 
I. Wenn der König das Beitzkesche Ehrengerichtsurtheil 
nicht bestätigt, so würde eine natürliche Folge sein, daß künftig 
die Ehrengerichte in solchen Fällen auf Freisprechung er- 
kenneten, was doch ein arges Uebel wäre. Will der König 
gnädig sein, so kann er ihn ja nach Befinden nach einiger Zeit 
begnadigen oder rehabilitiren. 
II. In der Schleswig-Holsteinschen Sache ist ein Haupt- 
grund die Rechtsbeständigkeit der Entsagung des alten 
Augustenburgers und deren Verbindlichkeit für sein ganzes 
Haus, an welcher ich als Jurist keinen Zweifel habe. Es ist 
dieß zugleich ein Ehrenpunkt für Preußen und für Sie selbst, 
verehrter Freund, da Sie dieselbe vermittelt haben. Aber ge- 
rade hierüber ist altum silentium. 
Mit verbindlichem Dank für Ihr gütiges Vertrauen 
der Ihrige 
2. Jan. 65. L. v. Gerlach. 
——.– e 
202. 
Appellationsgerichtspräsident Adolph v. Kleist 
an Bismarck. 
Verehrtester Freund 
Ich wage es nicht, mich in diese höchst delicate Angelegen- 
heit*) ungefragt einzumischen, am wenigsten Ihre Frau Gemalin 
hineinzuziehen und bin deshalb schon gestern Abend, als sie 
  
  
*) Bismarck hatte den Abg. Virchow wegen des in der Sitzung 
des Abgeordnetenhauses vom 2. Juni gegen den Ministerpräsidenten 
erhobenen Vorwurfs der Unwahrhaftigkelt auf Pistolen fordern lassen. 
1865 
2. 1.
	        
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