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1867 erscheint es am angemessensten für Hessen sowohl wie auch
7.8. für Nassau zwei Kommunallandtage und für die ganze
Provinz einen gemeinschaftlichen Provinziallandtag
einzusetzen. Es erscheint dies mit Rücksicht auf die besonderen
und eigenthümlichen Verhältnisse dieser Landestheile um so unbe-
denklicher, als auch in einzelnen alten Provinzen noch heute ein
ähnliches Verhältniß besteht.
Ob es wünschenswerth ist, die hessischen Vertrauensmänner
durch Berufungen aus Nassau zu verstärken, muß dahin ge-
stellt bleiben. Es scheint fast, als ob ein zwingender Grund dazu
nicht vorhanden wäre, da die Befürchtungen der Nassauer in
Betreff einer ungünstigen Ordnung der Domanial-Frage —
und sie ist es hauptsächlich, welche Unruhe erregt — hoffentlich
nicht gegründet sind. Andererseits aber wäre wohl zu wünschen,
daß die Regierung durch Auswahl geeigneter Persönlichkeiten
aus Nassau wie aus Frankfurt einen Beweis wohlwollenden
Entgegenkommens gäbe, der sicherlich zur Beruhigung der mit
Recht erregten Gemüther beitragen müßte.
Was die Verhältnisse in Schleswig-Holstein betrifft, so“
find dieselben so eigenthümlicher Art, daß sich schwer sagen
läßt, in welcher Weise und mit welchen Mitteln hier am Besten
in dieser Frage vorzugehen wäre. Von der Regierung ge-
wählte Vertrauensmänner dürften leicht nur das Vertrauen der
Regierung, nicht das des Volkes besitzen, während umgekehrt
die vom Volke Gewählten wahrscheinlich des Vertrauens der
Regierung entbehrten. Am angemessensten dürfte es sein, über
die Verhältnisse, Wünsche und Bedürfnisse der Herzogthümer
sich vorläufig mit einem der Abgeordneten derselben zu benehmen,
der durch seine Kenntniß des Landes, wie durch ruhige An-
schauung und die ertheilte Zustimmung zu der neuen Ordnung
der Dinge eine Garantie dafür bietet, daß Parteileidenschaften
seinen Rath nicht beeinflussen. Als eine solche Persönlichkeit
darf der Geh. Rath Francke bezeichnet werden.