Full text: II. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Aus Bismarcks Briefwechsel. (6)

— 432 — 
1869 ich mir vor, bis daß ich durch Rücksprache mit meinem Per- 
29.10. sonal nähere Informationen eingezogen. Se. Majestät war 
mit Allem vollkommen einverstanden und beauftragte mich, Ihm 
persönlich über den weiteren Fortgang zu referiren, ich möchte 
dies aber vermeiden, bis ich vorab Euer Excellenz Einver- 
ständnisses versichert bin. 
Sofort nach dem am 27. Nachmittags erfolgten Antritte 
meines Amtes habe ich meine Fragen gleich auf wunde Flecken 
gerichtet, sie setzten mich schon am 29. c. in den Stand, mündlich 
die Skizze eines Planes zu entwerfen, mit dem sich Graf Eulen- 
burg überall einverstanden erklärte und den er gestern Abend 
Ihnen referirt haben wird, den ich indessen der Sicherheit halber 
hier wiederholen will. 
1. Die Einnahmen des Staatsschatzes, welche bekanntlich 
von nun ab zur Bestreitung der laufenden Staatsausgaben 
verwandt werden müssen, werden sich pro 1870 in der Wirk- 
lichkeit um mindestens 1300000 Thlr., wahrscheinlich um 
1500000 Thlr. höher herausstellen, als im Etat angenommen 
ist. Ich habe Auftrag ertheilt, mir das genau nachzuweisen, 
einstweilen muß ich mich auf die Angaben der Räthe verlassen. 
2. In Bezug auf die Schuldentilgung wird es rathsam 
sein, zuerst mit der Umwandlung der dazu geeigneten 4½ vigen 
Anleihen vorzugehen, wodurch eine Minderausgabe von etwa 
1½ Mill. Thaler sich erzielen läßt. Bei der günstigen Auf- 
nahme, die meine heutige Andeutung im Abgeordneten-Hause 
fand, verdient die Frage noch eine sorgfältige Erwägung, ob man 
nicht sehr bald die Umwandlung der Staatsschuldscheine folgen 
läßt, was eine Minderausgabe von mehr als 2200000 Thlr. 
herbeiführen würde y. 
3.Der vorgelegte Gesetzentwurf wegen Verbriefung der 
am 15. März, 1. April und 1. Mai k. J. fälligen Schatz- 
anweisungen sollte, wie ich vernommen habe, dem Minister 
v. d. Heydt abgeschlagen werden. Man wird zugestehen müssen,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.