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daß der jetzige Zeitpunkt für die Verbriefung nicht geeignet ist, 1869
es liegt aber im Regierungsinteresse, die Befugniß zur Ver. 2.10.
briefung — die von den bisherigen alljährlichen Bewilligungen
unabhängig macht — zu erlangen, dergestalt, daß der Zeit-
punkt, wann von dieser Befugniß Gebrauch zu machen sei, dem-
nächst unter Genehmigung Sr. Mojestät des Königs lediglich
seitens der Verwaltung zu bestimmen ist ). Zur Unterstützung
dieser Anforderung hätte man die Unzweckmäßigkeit der jetzigen
Schatzanweisungen, die auf ein volles Jahr laufen und jedes-
mal in einem kurzen Zeitabschnitte, zuletzt vom 15. März bis
1. Mai 1869 ausgegeben worden sind, darzulegen, darauf hin-
zuweisen, daß man Schatzanweisungen auf sechs Monate laufend
ausgeben und die Begebung mehr auf das ganze Jahr ver-
theilen muß u. s. w. Diesen 13 Millionen könnte man für die
Deckung des Deficits 2—3 Millionen hinzufügen. Ob man der
Verwaltung das Recht der Verbriefung zu einem geeigneten
Zeitpunkte für immer oder für einen mehrjährigen Zeitraum
bewilligen wird, steht dahin, ich würde Anstrengungen machen,
ees zu erlangen. Würde es versagt, so würde die derzeitige
Abhängigkeit der Regierung nicht verschlimmert, denn es ist
gleichgültig, ob 13 oder 15 Millionen zu bewilligen sind, würde
es bewilligt, so würde die Staatsregierung in eine unabhängigere
Lage gerathen.
Euer Excellenz werden gleich wahrgenommen haben, daß
alle 3 Vorschläge darauf Bedacht nehmen, die Macht der Re-
gierung nicht schmälern zu lassen. Im Uebrigen beabsichtige
ich ein System verständiger Sparsamkeit (nicht Knauserei) ein-
zuführen, das viel Geduld und nachhaltige Anstrengung er-
sordern, aber auch am sichersten zu einem völlig gesunden Zu-
stande zurückführen wird. Hierbei muß ich am meisten auf
Ihre kräftige Unterstützung hoffen.
Die obige Skizze betrachte ich als einen völlig annehm-
baren, aber nur vorläufigen Plan, indem ich es sehr wohl für
Aus Bismarcks Briefwechsel. 28