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derselben klar zu legen, um auf diesem immerhin authentischen 1875
Wege in die Verlogenheit unserer Gegner einzugreifen. Ich 16.6.
habe davon Abstand genommen, weil ich nicht für Preußen ein
Beispiel geben wollte, dem zu folgen jeder Minister eines Bundes-
staates seinem Landtage gegenüber daraus das Recht hätte her-
leiten können. Es wäre mir erwünscht gewesen, wenn ich damals
von einer der Stellen, welche in der letzten Entwicklung der
deutschen Politik eine maßgebende Stimme haben, interpellirt
worden wäre, um in meiner Antwort die wahre Sachlage zum
Ausdruck bringen zu können. Der diplomatische Ausschuß des
Bundesraths ist eine verfassungsmäßige und wie ich glaube bei
allseitiger Richtigstellung seiner Beziehungen zur Reichsgewalt
und seiner Zusammensetzung, auch in hohem Grade nützliche
Institution des Reiches. Wenn ich das Recht hätte denselben
zu berufen, so würde ich von diesem Rechte vor 4 oder 6 Wochen
gewiß Gebrauch gemacht haben. Ich will damit nicht sagen,
daß ich die gegenwärtige verfassungsmäßige Einrichtung des
Ausschusses ganz geeignet hielte, um mir von seiner Mitwirkung
die Erfolge zu versprechen, die eine analoge Institution meines
Erachtens im Interesse der Reichspolitik haben könnte, wenn
sie einigen Reformen unterzogen würde. Ich kann nur sagen,
daß ich mich bei verantwortlichen Entschließungen in wichtigen
Fragen, bevor ich Sr. Majestät dem Kaiser Vortrag halte, des
sachkundigen Rathes befreundeter Staatsmänner gern bedienen
würde und daß ich mich des Zeugnisses derselben bedürftig fühle,
wenn es sich darum handelt, den Entstellungen entgegenzutreten,
welche von den Gegnern des Reichs und von gewerbsmäßigen
Correspondenten in gewinnsüchtiger Absicht oder im Dienste
einzelner Diplomaten öffentlich accreditirt werden. Ich würde
Eurer Excellenz und Ihren Collegen im Reich in mündlicher Be-
sprechung nähere Auskunft und den Beweis geben können, wie
weit Se. Mjestät der Kaiser von jeder Versuchung entfernt ist,
eine Politik nach außen zu verfolgen, die nicht den Geboten