Full text: II. Anhang zu den Gedanken und Erinnerungen. Aus Bismarcks Briefwechsel. (6)

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Bundesrathe die Einstimmigkeit der Regirungen herbeizuführen, 1878 
die dem Reichstage gegenüber unentbehrlich ist, wenn er in 22.2. 
Schranken bleiben soll. Mein Vater hält unentwegt an dem 
Gedanken fest, daß nur in dem föderativen Bande des Reichs- 
vertrages die sichre Grundlage der Einheit gegeben ist, weil 
nur auf diesem Boden die dynastischen und Stammesinteressen 
ihre Vermittlung mit der Einheit nach außen finden, ohne 
welche wir einheitlichen Nachbarvölkern nicht gewachsen sind. 
Seine Ansichten über die Entwickelung des Reiches sind und 
bleiben dieselben, die er Seiner Majestät während des letzten 
Sommers von Kissingen aus dargelegt hat?). Die ganze Stell- 
vertretungsvorlage hat mit Reichsministerien auf eigne Ver- 
antwortung gar keinen Zusammenhang. Die Rechte des 
Bundesrathes bleiben unberührt, mögen die Befugnisse des 
Kanzlers übertragbar sein oder nicht, seine Vertreter können 
niemals mehr Rechte haben als der Kanzler allein bis- 
her hat. 
Es ist in den Zeitungen sehr viel gefabelt worden über 
Plänc, die Niemand hat und die nach der Reichsverfassung 
nicht möglich sind. Mein Vater verlangt weiter nichts als die 
Möglichkeit vertreten zu werden und Urlaub zu haben, resp. 
Erleichterung im laufenden Geschäft. 
Verfassungsänderung und Schmälerung der Rechte des 
Bundesrathes sind nicht möglich, und wenn sie möglich wären, 
würde mein Vater sich der Ausführung dieser unreifen Idee, 
welche die ganze Verwaltungsmaschine des Reiches und der 
Einzelstaaten in feindlichen Gegensatz oder zum Siillstand 
bringen müßte, immer auf das Entschiedenste widersetzen. In 
allen Aktenstücken ist immer nur das ausgesprochen, daß die 
Möglichkeit der Stellvertretung für den Reichskanzler eine 
Nothwendigkeit wäre. 
  
*) S. Gedanken und Erinnerungen 1, 361f.
	        
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